Heimeranstraße 37, 80339 München 089 23542433 info@steuerberaterin-muenchen.com

Steuerberaterin Infothek Gründungsberatung Auswertung zum Anlagevermögen

Als Steuerberaterin in München höre ich immer wieder Fragen rund um die Auswertungen zu Finanzbuchführung und Jahresabschluss.
Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens

Nachfolgend finden Sie einige Erläuterungen zu den gängigsten Auswertungen.

Vorab einige wesentliche Definitionen zum Thema „Anlagevermögen“:

Was gehört eigentlich zum Anlagevermögen eines Unternehmens? Grundsätzlich alle die Wirtschaftsgüter die bestimmt sind, dauerhaft dem Betrieb zu dienen. Also die Wirtschaftsgüter des Fuhrparks wie PKW, LKW ebenso wie Maschinen oder Büromöbel. Auch PC, Notebook, Scanner, Drucker oder die Telefonanlage ist Teil des Anlagevermögens. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von unter 250 Euro netto sind nicht Teil des Anlagevermögens, diese sind Teil der sonstigen Kosten und im Jahr der Anschaffung voll ergebniswirksam.

Wirtschaftsgüter über 250 Euro netto bis 800 Euro netto sind zwar Anlagevermögen, grundsätzlich aber sog. „Geringwertige Wirtschaftsgüter“, welche im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgaben angesetzt werden können. Alternativ ist die Bildung eines Sammelpostens zulässig, dieser ist über fünf Jahr aufzulösen. Dennoch sind die geringfügigen Wirtschaftsgüter einzeln als Anlagevermögen zu führen.

Was ist die „Entwicklung des Anlagevermögens“ und was kann ich hieraus erkennen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens eines Unternehmens zeigt die jeweiligen Wirtschaftsgüter von der Anschaffung bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb. Die Wirtschaftsgüter werden in der Buchführung auf ein Konto verbucht. In der Anlagenbuchführung wird dieses Konto weiterverwendet und eine laufende Nummer für jedes Wirtschaftsgut vergeben, man nennt das Wirtschaftsgut auch Inventar.

Beispiel Anlagenbuchführung

Die M-GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Werbewirtschaft. Die Gesellschaft erwirbt drei neue Notebooks für insgesamt 7.500 Euro brutto. Der Nettobetrag 6.302,52 Euro wird auf dem Konto #650 Betriebs- und Geschäftsausstattung erfasst. In der Anlagenbuchführung erhält die Rechnung die fortlaufende Nummer 0650051. Die Notebooks werden zeitanteilig auf sechs Jahre abgeschrieben.

Die Auswertung „Entwicklung des Anlagevermögens“ beginnt mit einem Deckblatt welches nur die Kontonummern mit der Kontobezeichnung zeigt, nicht jedoch die einzelnen Inventare. Weiter finden Sie die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die Zu- bzw. Abschreibung und den Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres und zum Ende des Wirtschaftsjahres. Das Deckblatt der „Entwicklung des Anlagevermögens“ ist sehr gut geeignet für einen ersten Überblick.

Auf den folgenden Seiten der „Entwicklung des Anlagevermögens“ sehen Sie jedes erfasste Inventar, welches noch in Ihrem Betrieb vorhanden sein sollte.

Sie erhalten von uns im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses die Auswertung „Entwicklung des Anlagevermögens“ mit der Bitte auf kritische Durchsicht, insbesondere Vollständigkeit und Vorhandensein der aufgeführten Wirtschaftsgüter ist uns wichtig.

Weiter können Sie auf der Auswertung „Entwicklung des Anlagevermögens“ die jährliche Abschreibung ersehen und den Buchwert zum Ende des Geschäftsjahres.

Auswertung „Zugangsliste“

Als Erweiterung und zur Erleichterung des Abgleichs ist die Auswertung „Zugangsliste“ möglich. Die Auswertung Zugangsliste zeigt alle Zugänge im ausgewählten Geschäftsjahr.

Auswertung „Entwicklung Investitionsabzugsbetrag“

Der Investitionsabzugsbetrag in § 7g EStG ersetzt die Regelungen zur Ansparabschreibung. Die Auswertung „Entwicklung Investitionsabzugsbetrag“ gibt Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, die gebildeten Investitionsabzugsbeträge zu überwachen. Sie sollten wissen, für welche geplanten Investitionen bereits Abzugsbeträge gebildet worden sind, und in welcher Höhe diese gebildet wurden. Dies ist nicht zuletzt deswegen wichtig, da im Falle einer nicht durchgeführten Investitionen die Steuerbescheide der Vergangenheit zu korrigieren sind. Unter Umständen sind dann für Sie als Unternehmer empfindliche Nachzahlungen fällig, diese sind mit 6 % p.a. zu verzinsen. Die Durchführung der vormals geplanten Investitionen kann daher unter Umständen sinnvoller sein.

Die Auswertung „Entwicklung Investitionsabzugsbetrag“ sollte jedoch auch auf Vollständigkeit geprüft werden. Viele Steuerpflichtige unterschätzen die Wirkung einer aufgeschobenen Steuerzahlung. Sie als Unternehmer sollten sich dessen immer bewusst sein, dass steuerliche Vorschriften auch über Ihren unternehmerischen Erfolg entscheiden. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g EStG um Ihre steuerlichen Angelegenheiten möglichst günstig zu beeinflussen.

Mitglied bei:

@ 2024 Tatjana Albert, Steuerberaterin München | Impressum I Datenschutz | Cookie-Einstellungen