Dienstjubiläum oder Abschied feiern und Steuern sparen
Werbungskostenabzug für Feier anlässlich eines Dienstjubiläums oder Abschiedsfeier
Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug sichern
Eine Feier anlässlich eines Dienstjubiläums oder eine Abschiedsfeier kann beruflich bzw. betrieblich veranlasst sein und daher steuermindernd berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu mit Urteil vom 20.1.2016 Stellung genommen. Geklagt hatte ein Finanzbeamter welcher anlässlich seines Dienstjubiläums (stolze 40 Jahre Finanzamt, m.E. ist das ein Grund für eine Feier) Kollegen in den Sozialraum des Finanzamtes zu einer Feier geladen hatte. Die Kosten von insgesamt 834 Euro, 17 Euro je Teilnehmer, hat der Finanzbeamte als Werbungskosten in seiner Steuererklärung deklariert. Seine Kollegen haben ihm den Werbungskostenabzug versagt, der Jubilar hat geklagt bis zum Bundesfinanzhof. Dort hatte er letztlich Erfolg, was auch gesetzessystematisch aus meiner Sicht korrekt ist.
Die Kosten der Feier anlässlich des Dienstjubiläums sind abzugsfähig. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist eine private Veranlassung nicht erkennbar.
In anderer Sache erging bereits ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Der Bundesfinanzhof hat auch Kosten einer gemischt veranlassten Feierlichkeit zum steuermindernden Abzug zugelassen. Was bedeutet gemischt veranlasst: es wurden sowohl Geschäftsfreunde wie auch private Freunde, Verwandte eingeladen. Die Kosten für die Feier wurden anteilig pro Person berechnet und der beruflich veranlasste Teil steuermindernd berücksichtigt.
Was ist also veranlasst wenn Sie eine solche Feierlichkeit planen und das Finanzamt hieran beteiligen möchten? Sie sollten die Gästeliste aufbewahren sowie den genauen Ablauf der Feier. Selbstverständlich sind alle Rechnungen und Quittungen in diesem Zusammenhang ebenso aufzubewahren wie die Zahlungsbelege. Falls Sie die Einladungen archivieren wollen ist dies sicherlich ebenfalls nicht schädlich. Haben Sie einen Zuschuss zur Feier von Dritter Seite (Dienstherr oder Arbeitgeber) erhalten mindert dieser Zuschuss Ihre Kosten und ist ebenso anzugeben.
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