Erbschaftsteuer - Reform bisher ohne Kompromiss
Erbschaftsteuerreform bisher ohne Kompromiss
Die Erbschaftsteuer –Reform wurde erneut vertagt. Bundestag und Bundesrat haben am heutigen Freitag erneut den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser wird jedoch frühestens im Herbst 2016 greifbare Ergebnisse liefern können. Das Bundesverfassungsgericht hatte Änderungen am bestehenden Gesetz (Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer) bereits für Ende Juni 2016 gefordert. Es ist damit zu rechnen dass das geltende Erbschaftsteuergesetz in Teilen nicht der Verfassung entspricht.
Was genau ist bei der Erbschaftsteuer-Reform strittig?
Die Erbschaftsteuer wird von vielen Steuerpflichtigen als höchst ungerecht empfunden. Aber auch Politiker sehen die Regelungen beim „vererben und verschenken“ häufig eher negativ. Letztlich kommt es bei der Erbschaftsteuer zu einer nochmaligen Besteuerung eines Vermögens, welches aus versteuerten Einkünften zusammengetragen wurde. Die meisten Politiker wünschen derzeit dem Vernehmen nach eine höhere Besteuerung des Erbes. Konkret möchten einige Parteien die Übergabe eines Unternehmens höher besteuert wissen, einige Parteien eher nicht.
Stein des Anstoßes war auch in der Vergangenheit immer wieder der Übergang von Unternehmen bzw. Firmen von einer zur nächsten Generation. Die sog. „Cash - GmbH“ war hierzu ein gutes Beispiel. Findige Steuerpflichtige und deren Steuerberater haben durch Gründung einer „Chash-GmbH“ eine Besteuerung der „Übergabe von Geld“ vermieden. Der Gesetzgeber hat diese Lücke zwar geschlossen, fraglich ist jedoch ob ein neues Gesetz nicht auch wieder einige Lücken aufweist.
Weiter ist fraglich ob die Besteuerung von Grundvermögen (also Grundstücke, Immobilien, landwirtschaftliche Flächen bzw. Wald, Familienwohnung, Ferienwohnung) ebenfalls Änderungen erfährt. Derzeit ist eine Änderung beim Grundvermögen nicht geplant, dies kann sich jedoch im weiteren Vermittlungsverlauf ändern.
Wie geht es bei der Erbschaftsteuerreform weiter?
Nun, das ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch nicht Stellung genommen.
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