Verlustverrechnung bei start-ups
Gesetzentwurf zur Verlustverrechnung bei Gesellschafterwechsel
Die Bundesregierung hat sich zu Verbesserungen bei der Verlustverrechnung bei Körperschaften durchgerungen. Der Bundesfinanzminister Dr. W. Schäuble und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie S. Gabriel haben dies heute in Berlin vorgestellt. Die weitreichenden Pläne versprechen ein großes Problem zu lösen.
Aktuell verfallen nicht genutzte Verluste beim Wechsel der Anteilseigner ohne steuerliche Auswirkung. Dieses Verfahren ist für den Bundeshaushalt zwar eine gute Sache, die betroffenen Anteilseigner beziehen das Risiko des Wegfalls ungenutzter Altverluste in die Entscheidung für eine Investition in Risiko-Gesellschaften mit ein.
Diese strengen Vorschriften wirken sich negativ auf den Standort Deutschland aus. Insbesondere Start-ups im Technologiebereich sind extrem risikobehaftet und eine Investition endet häufig mit einem Totalverlust. Gerade im Großraum München siedeln sich immer mehr Technologie Start-ups an. Die Junggründer bereichern die örtliche Wirtschaft mit Wissen und Knowhow. Aber dennoch sind auch bayerische Start-ups im Großraum München von Firmenpleiten betroffen. Die Investoren oder business angels verlieren häufig das komplette eingesetzte Kapital. Wird die Gesellschaft gerettet durch einen neuen Investor kann dieser die aufgelaufenen Altverluste bisher nicht mit Gewinnen aus anderen Gesellschaften verrechnen (Ausnahme Konzern).
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung eine Neuausrichtung und Verbesserung der Verlustverrechnung an. Die Bundesregierung möchte sog. „steuerliche Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung“ abbauen. Das ist das Ziel. Ob diese Punkte auch nur ansatzweise umgesetzt werden ist unsicher, daher verzichte ich auf eine Erläuterung.
Falls Interesse besteht finden sind unten stehend den Gesetzentwurf:
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