Heimeranstraße 37, 80339 München 089 23542433 info@steuerberaterin-muenchen.com

Besonderes Kirchgeld in Bayern ist rückwirkend abgeschafft

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern schafft das „besondere Kirchgeld“ rückwirkend zum 1.1.2018 ab

Besonderes Kirchgeld wird abgeschafft

Das „Besondere Kirchgeld“ wird immer dann erhoben wenn ein Ehegatte in der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist und ein anderer Ehegatte z.B. ohne Konfession ist. Häufig ist der Ehegatten ohne Konfession auch besserverdienend und möchte schlicht keine Kirchensteuer zahlen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat in solchen Fällen mit dem durchaus üppigen „Besonderen Kirchgeld“ seine Lücke schließen wollen und auf die erheblichen Akzeptanzprobleme dieser Lückenschließung nun mit der Abschaffung des „Besonderen Kirchgeldes“ reagiert. Das wird viele Steuerpflichtige freuen, immerhin waren rd. 30.000 Menschen in Bayern von der Erhebung des besonderen Kirchgeldes betroffen.

Der jährliche Ertrag durch das besondere Kirchgeld in Bayern lag bei 13,4 Millionen Euro, was waren weniger wie zwei Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens. Der Imageschaden den die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern für sich gesehen hat war wohl gewichtiger.

Die Abschaffung des Besonderen Kirchgeldes erfolgt rückwirkend zum 1.1.2018. Die Kirchensteuer und das normale Kirchgeld sind hiervon nicht betroffen.

Hier kommen Sie zurück zur Hauptseite Steuerberater München.

Sie interessieren sich für unsere Leistungen als Steuerberater? Hier erfahren Sie mehr. In unserer Steuerberater-Infothek erfahren Sie vieles Interessante und Wissenswertes.

Zurück

Mitglied bei:

@ 2024 Tatjana Albert, Steuerberaterin München | Impressum I Datenschutz | Cookie-Einstellungen