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Steuerberaterin Infothek Einkommensteuer Rürup-Rente, Riester-Rente bzw. Altersvorsorge

Nachfolgend finden Sie Beispiele für die Zahlung in eine Rürup-Versicherung bzw. Riester-Versicherung sowie wenn beide Versicherungen gezahlt werden.
Altersvorsorge in der Einkommensteuer

Als Steuerberaterin werde ich immer wieder gefragt: Was kann ich tun um Steuern zu sparen? Wie kann ich meine Steuern optimieren? Oder zumindest einen Teil meiner Kosten steueroptimal nutzen? Was für Steuergestaltungsmöglichkeiten habe ich? Ist Steuergestaltung legal, ist Steuergestaltung zulässig? Wie kann ich in der Familie Steuern sparen oder meine Familienmitglieder Steueroptimal aufstellen? Steuern sparen und Vermögen aufbauen, wie geht das? Diese und viele andere Fragen werden in der steuerlichen Erstberatung, Abfindungsberatung und Nachfolgeberatung (Beratung zum Thema Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer) gestellt.

Hierbei hat mir eine Mandantin vor kurzem den Kontakt mit einem Versicherungsmenschen vorgelegt. Dieser hat meiner Mandantin geraten eine Rürup-Versicherung abzuschließen. Im Jahr der Abfindung sollte Sie 33.000 Euro einzahlen und hierdurch über 40.000 Euro mehr an Steuererstattung generieren. Völliger Schwachsinn, da der Steuersatz lediglich 42% beträgt.

Nachfolgend finden Sie Beispiele für die Zahlung in eine Rürup-Versicherung bzw. Riester-Versicherung sowie wenn beide Versicherungen gezahlt werden.

Beispiel Arbeitnehmer mit Abfindung ohne Riester oder Rürup

Ehegatten A und B sind seit Jahren verheiratet und haben zwei Kinder. Beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Er von 225.000 Euro inkl. Abfindung und Sie von 16.400 Euro. Außerdem geringfügige Vermietungseinkünfte von 1.000 Euro

Auf der Ausgabenseite wirkt sich folgende Beträge steuermindernd aus:
Sozialversicherungen von 12.284 Euro und Spenden bzw. Schulgeld von 3.210 Euro.

Außerdem wirken sich die Kinderfreibeträge steuermindernd aus.

Der durchschnittliche Steuersatz beträgt 36%, der Grenzsteuersatz beträgt 42%. Die Steuerbelastung in Form der festzusetzenden Einkommensteuer beträgt rd. 75.000 Euro, Soli rd. 3.900 Euro und Kirchensteuer wird ebenfalls fällig, soweit Kirchensteuerpflicht besteht.

Beispiel Arbeitnehmer mit Abfindung mit Riester ohne Rürup

Beispiel wie oben. Abwandlung: Die Ehegatten zahlen Eigenbeiträge in eine Riester-Versicherung von 5.254€.

Der Zulagenanspruch beträgt 308 Euro. Der Anteil der Steuerermäßigung beträgt 593€.

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