Leistungen statt Gehaltserhöhung
Kindergartenzuschuss bzw. Übernahme der Kosten für den Kindergarten sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei möglich. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldetem Arbeitslohn den Kindergarten für die lieben Kleinen zahlen bzw. einen Zuschuss hierzu leisten. Dies gilt für Betriebskindergärten wie auch für alle Kindergärten bzw. vergleichbare Einrichtungen. Der Arbeitgeber kann steuerfrei und sozialversicherungsfrei sowohl die Kinderbetreuung zahlen wie auch das Verpflegungsgeld und das Spielgeld, nicht jedoch das Fahrtgeld von Wohnung zum Kindergarten. Nicht begünstigt ist die (Nachmittags-) Betreuung von schulpflichtigen Kindern sowie die Betreuung im Haushalt des Arbeitnehmers.
Weiter kann der Arbeitnehmer Werbung für den Arbeitgeber machen. Hierzu kann der Arbeitgeber gut sichtbar Werbung auf dem privaten PKW anbringen und hierfür jährlich 255 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei kassieren.
500 Euro für bestimmte Ernährungs- bzw. Bewegungskurse sind ebenfalls steuerfrei und sozialversicherungsfrei möglich. Hierbei ist einige Vorsicht geboten, da nicht alle Angebote tatsächlich begünstigt werden.