häusliches Arbeitszimmer oder home office
Arbeitszimmerkosten steuermindernd berücksichtigen
Kosten für das häusliche Arbeitszimmer oder home office steuerlich korrekt und steuermindernd zu berücksichtigen ist häufig nicht so einfach. Das Finanzamt sondert diese Kosten meist direkt bei der Veranlagung der Steuererklärung aus oder verlangt dem Steuerpflichtigen Geduld und viel Papierkram ab. Um dann zu dem Ergebnis zu kommen: nicht abzugsfähig.
Gegen einen solchen unerfreulichen Steuerbescheid ist ein Einspruch möglich. Letztlich bleibt aber vielen Steuerpflichtigen nur die Klage vor dem Finanzgericht.
Der Bundesfinanzhof hat mit heutigem Urteil nochmals die bisher bereits angedeutete Rechtsprechung verhärtet. Geklagt hatte ein Steuerpflichtiger mit häuslichem Arbeitszimmer, welches dem Grunde nach abzugsfähige Kosten verursacht. Allerdings wird das Arbeitszimmer auch als Gästezimmer genutzt, was nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ein Ausschlusskriterium darstellt. Neben einem Gästebett war in anderen Verfahren bereits ein „Stau-Schrank“ und ein Laufband ein solches Ausschlusskriterium. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass das home office in diesen Fällen zu über 10% privaten Zwecken dient und die Kosten daher nicht abzugsfähig sind.
Bereits vor einigen Monaten entschied der Bundesfinanzhof in anderer Sache zugunsten der Finanzverwaltung. Hierbei ging es um eine sog. „Arbeitsecke“, also ein Steuerpflichtiger arbeitete von Zuhause aus, nicht jedoch in einem extra eingerichteten Arbeitszimmer. Vielmehr wurde am häuslichen Küchentisch oder an einem Schreibtisch gearbeitet, welcher in einem „privaten“ Zimmer aufgestellt wurde. Die anteiligen Kosten für die Arbeitsecke wurden nicht als Werbungskosten gewährt, eine Steuerminderung wurde nicht gewährt. Gerade bei immer höher steigenden Preisen für Wohnraum und dem Fortschreiten der Digitalisierung ist dies ein bemerkenswertes Urteil. Eine Änderung durch den Gesetzgeber ist leider nicht geplant.
Was also tun wenn die wirtschaftliche Belastung durch ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd berücksichtigt werden soll? Letztlich bleibt nur die Anmietung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers um den Kostenabzug zu gewährleisten. In vielen deutschen Großstädten (wie z.B. München) kann man hierzu Schreibtische auf Zeit mieten oder sich mit anderen Steuerpflichtigen eine Wohnung oder ein Ladenlokal teilen.
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