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Honorar - Was kostet unsere Leistung Honorar Steuerberater | Wirtschaftsprüfer in München

Gerne informieren wir Sie im Kennen-Lern-Gespräch über unsere Vergütungsmodelle.

 

Was kostet ein Steuerberater in München?
Kosten für Steuerberater: Einflussfaktoren

Einflussfaktoren

Die Gebühren von Steuerberatern richten sich hauptsächlich nach dem Zeitaufwand, die der Steuerberater für den Auftrag benötigt. Außerdem spielt der Schwierigkeitsgrad der Leistung für das Honorar des Steuerberaters eine große Rolle. Vereinfacht: Je schwieriger der Sachverhalt und je länger die Lösung dauert, umso höher wird das Honorar bzw. die Gebühr des Steuerberaters ausfallen.

Das Honorar des Steuerberaters wird – zumindest implizit – auch von der Komplexität des Sachverhalts beeinflusst. Das heißt: Je komplexer der zu bearbeitende Sachverhalt, desto höher sind die Kosten für den Steuerberater.

Die Steuerberater-Vergütungsverordnung

Steuerberater können ihre Gebühr nicht beliebig festsetzen. Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) legt zusammen mit den Tabellen den Rahmen für die Höhe des Steuerberater - Honorars fest.  Es existieren folgende Tabellen für die Abrechnung des Honorars des Steuerberaters: Tabelle A (Beratungstabelle), Tabelle B (Abschlusstabelle), Tabelle C (Buchführungstabelle) und Tabelle D (landwirtschaftliche Tabelle).

Durch die Steuerberater- Vergütungsverordnung (StBVV) ist die Zusammensetzung des Steuerberater-Honorars für den Mandanten nachvollziehbar. Zugegeben: ggf. bedarf es ein einmaliges Gespräch mit dem Steuerberater, in dem dieser die Methodik der Berechnung des Honorars bzw. die Zusammensetzung der Kosten erläutert.

Die Steuerberater-Vergütungsverordnung dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers. So sieht die Vergütungsverordnung für Steuerberater bspw. auch eine Höchstgebühr für die steuerliche Erstberatung vor. Die Gebühr für eine Erstberatung des Steuerberaters darf 190,00 Euro nicht überschreiten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Gebühr für die Erstberatung unter Umständen auf die Gebühr für die sonstige Tätigkeit des Steuerberaters, also bspw. die Erstellung einer Steuererklärung, anzurechnen ist. Je nach Tätigkeit können wir als Steuerberater nach unten oder nach oben bei der Festsetzung des Honorars von der Steuerberater-Gebühren-Verordnung abweichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die sonstige Tätigkeit des Steuerberaters mit der Auskunftserteilung im Rahmen der Erstberatung zusammenhängt.

Durch die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) ist die Zusammensetzung des Steuerberater-Honorars für den Mandanten nachvollziehbar.

Honorar Steuerberater Unserer Honorarermittlung liegen folgende Gestaltungen zugrunde

  • Steuerliche Beratung
  • Steuererklärungen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Steuerliche Beratung

Für die steuerliche Beratung selbst erfolgt die Berechnung i.d.R. durch Zeitgebühr.

Unser Stundensatz beträgt aktuell 190 Euro je Stunde.

Wir beraten aktuell nur unsere Bestandsmandanten.

Kosten für steuerliche Beratung in München

Steuererklärungen

Für das Anfertigen von Steuererklärungen orientiert sich das Honorar des Steuerberaters nach den sogenannten Gegenstandswerten.

Bei der Einkommensteuererklärung ist bspw. die Summe der positiven Einkünfte von Bedeutung für die Höhe der Kosten des Steuerberaters.

Steuererklärung vom Steuerberater

Finanzbuchhaltung

Für die Erstellung der Finanzbuchhaltung richten sich unser Honorar nach der Gebührentabelle C der Steuerberater-Vergütungsverordnung.

Maßgebend für die Kosten der laufenden Buchhaltung sind Ihre Umsatzerlöse bzw. Ihre Aufwendungen. In diesem Gebührentatbestand ist die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt enthalten.

Auch hier gilt das zuvor Gesagte: Die Kosten für den Steuerberater werden insbesondere von der Komplexität des Sachverhalts und von der benötigten Zeit für die Bearbeitung beeinflusst. Während sich die Komplexität der Sachverhalte durch Sie nur begrenzt beeinflussen lässt, lässt sich doch die Bearbeitungszeit, die ich als Steuerberaterin bzw. meine Mitarbeiter hierfür benötigen, durch Sie erheblich beeinflussen.

Dazu gehört bspw. eine saubere Sortierung der Belege, bevor diese an den Steuerberater übermittelt werden. Wichtig ist ferner, dass die Belege vollständig sind. Denn jede Nachfrage verursacht Zeitaufwand in der Steuerberatungskanzlei. Dies mag für die einzelne Rückfrage zwar ein sehr geringer Aufwand sein. Im Verlauf eines Jahres summieren sich die Zeiten des Steuerberaters aber doch (teilweise erheblich) auf. Empfehlenswert ist es daher bspw. die Ausgangsrechnungen im Dateiformat (bspw. Excel) an den Steuerberater zu übermitteln; so kann dieser die Datei einlesen und muss nicht jede einzelne Rechnung in der Finanzbuchhaltung erfassen. Eine weitere Möglichkeit für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir als Steuerberaterin bietet die Buchführung mit digitalen Belegen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt die Berechnung des Honorars regelmäßig nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.

In anderen Worten: Die Kosten für Lohn- und Gehaltsbuchhaltung richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter im Unternehmen. Für das Führen der Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung entstehen Ihnen Kosten in Abhängigkeit von der Anzahlt der beschäftigten Mitarbeiter.

Die Kosten betragen aktuell rd. 25,00 Euro je Mitarbeiter und Abrechnungsmonat.

Mit der Gebühr ist die Gebühr für die i.d.R. monatlich zu erstellenden Lohnsteueranmeldungen ebenfalls abgegolten. Ferner sind damit die Meldungen an die Sozialversicherungsträger abgegolten.

Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsbuchführung (z.B. Jahresmeldung für die Berufsgenossenschaft) werden nach der Zeitgebühr (s.o.) abgerechnet.

Umsatzsteuer

Die o.g. Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer und Privatpersonen sind bspw. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Auslagen

Zu den o.g. Gebühren berechnen wir als Steuerberater | Wirtschaftsprüfer zusätzlich Auslagen (pauschal bzw. in tatsächlicher Höhe).

Angebot

Stellen Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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Pauschalhonorar

Für Unternehmer und Selbständige ist es wichtig, die Kosten fest im Blick zu haben und sicher kalkulieren zu können. Aus diesem Grund vereinbaren wir gerne Pauschalhonorare, bspw. für die Anfertigung der monatlichen Buchführung. Ändern sich die Gegebenheiten signifikant, also erhöht oder verringert sich der Arbeitsaufwand in der Steuerkanzlei erheblich, so passen wir das Pauschalhonorar im Einvernehmen an.

 

Steuerberater – Kosten sind abzugsfähig und wirken steuermindernd

Die vom Steuerberater berechneten Gebühren sind Ausgaben, die sich regelmäßig steuermindernd auswirken (Ausnahme: Kosten für den Mantelbogen und die Anlage KAP). In Abhängigkeit von Ihrem individuellen Steuersatz mindert sich Ihre Steuerlast um bis etwa die Hälfte der Kosten für den Steuerberater.

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