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Nachträgliche Anschaffungskosten zum § 17 EStG

Neues BMF-Schreiben zum Thema nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG

München. Das Thema nachträgliche Anschaffungskosten bei den Einkünften nach § 17 EStG hat für ein neues Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) gesorgt. Das Schreiben wurde am 5.4.2019 veröffentlicht und ist unter IV C 6 - S 2244/17/1001 2019/0225994 auf der Homepage des BMF abzurufen.

Worum genau geht es beim § 17 EStG?

§ 17 EStG regelt die Versteuerung der Veräußerungseinkünfte von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Anteil an der Kapitalgesellschaft muss hierbei mindestens 1% in den letzten fünf Jahren betragen haben. Vor der Reform des § 20 EStG ("Halbeinkünfteverfahren wurde zur Abgeltungsteuer") war es ein größeres Thema. Heute ist es in der Praxis häufig nicht mehr so spannend. Außer es fallen Kosten bei der Veräußerung der Anteile an, was aber nicht Thema des heutigen Artikels ist.

Unser Thema sind nachträgliche Anschaffungskosten auf eine Beteiligung im Rahmen des § 17 EStG. Hier hat das BMF klargestellt das die BFH-Entscheidungen im  § 255 HGB für die Bestimmung der Anschaffungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG anzuwenden sind.

... hier geht es bald weiter...

 

 

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