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Erbschaftsteuer: Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuer | Einigung im Vermittlungsausschuss | Schenken und Vererben Sie Steuer-optimal

Am 22.9.2016 haben sich Bundesrat und Bundestag auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Eine Einigung war zwar überfällig, dennoch etwas überraschend. Der Einigung zur Erbschaftsteuerreform sind zähe Verhandlungen vorausgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben gerügt und dem Gesetzgeber zur Neuregelung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer insbesondere im Hinblick auf Firmenerben mit Frist 30.6.2016 aufgefordert. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen, da sich Bundestag und Bundesrat nicht auf eine Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer einigen konnten. Am 8.7.2016 rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an um die Neuregelungen in der Erbschaftsteuer für Firmenerben grundlegend neu zu regeln.

 

Die am 22.9.2016 getroffene Einigung zur Erbschaftsteuerreform sieht vor das Firmenerben wie bisher auch künftig steuerlich begünstigt werden. Der Erhalt von Arbeitsplätzen steht im Mittelpunkt.

Konkret sollen Firmenerben, die das bestehende Unternehmen für längere Zeit fortführen (sieben Jahre) und die Arbeitsplätze erhalten, bei der Erbschaftsteuer profitieren und weniger Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zahlen.

Bisher konnten Firmenerben, die finanziell durch die anfallende Erbschaftsteuer überlastet waren, die Steuer auf 10 Jahre zinslos stunden lassen. Künftig ist eine Stundung der Erbschaftsteuer durch die Firmenerben auf maximal 7 Jahre möglich und bereits ab dem zweiten Stundungsjahr fallen Zinsen an. Die Zinsen betragen 6% p.a., was im aktuellen Niedrigzinsumfeld seltsam aussieht. Tatsächlich ist der Zinssatz in der Abgabenordnung festgeschrieben und wird grundsätzlich nicht geändert. Auch Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen werden mit 6% p.a. verzinst.

Bei großen Erbschaften (ab 26 Millionen Euro) soll es ein Wahlrecht geben: Der Firmenerbe kann die anfallende Erbschaftsteuer aus privaten Mitteln entrichten oder der Steuererlass wird abgeschmolzen. Ab einer fälligen Erbschaftsteuer von 90 Millionen Euro soll ein Steuererlass zu 100% entfallen, also kein Steuererlass für sehr große Firmenerben.

Der Kapitalisierungsfaktor im vereinfachten Ertragswertverfahren wurde auf den Faktor 13,75 festgelegt.

Sog. Luxusgüter wie Oldtimer, Kunstgegenstände und Jachten sollen künftig nicht mehr zum begünstigten Betriebsvermögen gezählt werden dürfen. Dies ist Teil der Missbrauchsbekämpfung, so die Stellungnahme des Vermittlungsausschusses.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat den vereinbarten Erbschaftsteuerkompromiss kritisiert. Wie das Bundesverfassungsgericht die erneute Erbschaftsteuerreform beurteilt wird noch erwartet.

Sobald die Änderungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer final beschlossen wurden werden wir uns in der Steuerberater – Infothek mit einem Steuer-Schwerpunktthema Erbschaftsteuer hierzu melden.

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