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Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 7.4.2015, dass eine Doppelbelastung eines Steuerpflichtigen durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer verfassungsgemäß ist. Es erfolgt zwar kein tatsächliches Urteil, allerdings wurde die eingereichte Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Hintergrund ist folgender beispielhaft dargestellter Sachverhalt.

Der Vater erwirbt im Jahr X1 eine festverzinsliche Anleihe (Laufzeit: 10 Jahre) zum Nominalwert in Höhe von 100.000 Euro. Der Zinssatz bzw. Kupon der Anleihe beträgt 5 %. Es entsteht somit ein jährlicher Zinsanspruch in Höhe von 5.000 Euro. Ferner sei aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass die Zinsen jeweils zum 31.12. eines Jahres ausgezahlt werden.

Zum 30.06.X4 verstirbt der Vater. Alleinerbe und somit auch Erbe der Anleihe ist die Tochter. In die Bewertung des Nachlasses ist nun nicht nur der Wert der Anleihe (100.000 Euro), sondern auch die bis zum Bewertungsstichtag (30.06.X4) aufgelaufenen Stückzinsen mit einzubeziehen. In unserem Beispiel betragen die aufgelaufenen Stückzinsen am 30.06.X4 2.500 Euro.

Werden die Zinsen später (am 31.12.X4) an die Tochter ausgezahlt, so unterliegen die Zinsen als Kapitalerträge der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Es handelt sich somit um eine doppelte Belastung der zum 30.06.X4 aufgelaufenen Stückzinsen mit zwei Steuerarten, nämlich der Erbschaftsteuer auf der einen Seite und der Abgeltungsteuer/Einkommensteuer auf der anderen Seite.

 

Vorangegangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Mit Urteil vom 17.02.2010 entschied der BFH bereits, dass aufgelaufene aber noch nicht fällige Stückzinsen in die Bewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Zwecke mit einzubeziehen sind. Ferner ist die bei Zufluss entstehende Steuerbelastung auf die Stückzinsen (Abgeltungsteuer) nicht als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigungsfähig.

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