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Schuldzinsen nach Veräußerung der Immobilie

Schuldzinsen können unter Umständen als Werbungskosten abzugsfähig sein. Die konkreten Voraussetzungen finden Sie hier.

Wird eine Immobilie angeschafft wird diese häufig (zumindest teilweise) fremdfinanziert. Das Immobiliendarlehen ist häufig auf einen langen Zeitraum ausgelegt und die Tilgung erfolgt ebenfalls häufig nur in sehr geringem Maße. Die sich aus dem Darlehen ergebenden Schuldzinsen können steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Immobilie zur Einkunftserzielung genutzt wird.

Was passiert aber, wenn die Immobilie veräußert wird bevor das Darlehen getilgt wurde? Können die Schuldzinsen für das Immobiliendarlehen dennoch steuermindernd berücksichtigt werden?

In unserer Steuerinfothek finden Sie eine ausführliche Erklärung zum Thema "Schuldzinsen nach Veräußerung der Immobilie".

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