Kosten für eine Feier anlässlich eines Dienstjubiläums oder eine Abschiedsfeier können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sein.
Die Steuerminderung durch Deklaration der angefallenen Kosten gilt für Angestellte, Beamte, Freiberufler und Unternehmer.
Berücksichtigen Sie die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für Ihre Steuererklärung.