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Pflegefreibetrag für Kinder in der Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer | Pflegefreibetrag für Kinder in der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Der Bundesfinanzhof hat am 5.7.2017 ein Urteil zum Pflegefreibetrag in der Erbschaftsteuer gefällt. Der Pflegefreibetrag in der Erbschaftsteuer erfreute Erben bisher schon, da dieser in vielen Fällen von den Finanzämtern akzeptiert wurde. Interessant hierbei: Der Pflegefreibetrag kann sowohl im Falle des Erbes (Erwerb von Todes wegen) wie auch im Falle der unentgeltlichen Übertragung (Schenkung) in Anspruch genommen werden.

Die Höhe des Pflegefreibetrages richtet sich nach dem Umfang der Pflegeleistung.

Im vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall wurde eine im Wachkoma liegende Mutter von ihrer Tochter gepflegt. Die Mutter verfügte über ein eigenes Vermögen von über 1 Million Euro und war daher nicht unterhaltsbedürftig. Die Tochter wäre also nicht zum Unterhalt verpflichtet gewesen. Aufgrund des Wachkomas erhielt die Mutter Pflegegeld welches das Vermögen der Mutter mehrte. Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs kann die Erbin nun den Pflegefreibetrag von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.

Die gesetzliche Kodifizierung des Pflegefreibetrages finden Sie im § § 13 Abs. 1 Ziff. 9 ErbStG. Der Pflegefreibetrag ist der Höhe nach auf 20.000 Euro begrenzt. Das heißt konkret, dass der Wert der Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen mindestens 20.000 Euro entsprechen muss um den vollen Freibetrag auszuschöpfen. Bei geringeren Pflegeleistungen bzw. Unterhaltsleistungen verringert sich der Freibetrag anteilig.

 

Praxistipp zum Pflegefreibetrag in der Erbschaftsteuer: Fertigen Sie ein Pflegetagebuch als Nachweis der geleisteten Tätigkeiten an. Mit Hilfe eines Pflegetagebuches (was nicht aufwendig sein muss) können Sie jederzeit nachweisen welche Leistungen erbracht wurden. Die Bewertung der Pflegeleistungen erfolgt zu ortsüblichen Konditionen, diese sollten Sie einmal jährlich bei ambulanten Pflegediensten erfragen und dokumentieren.

 

PS: Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird in den kommenden Jahren weitaus mehr vererbt und verschenkt als bisher angenommen. Eine Studie des DIW im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung geht von gut einem Viertel (!) mehr aus als in den früheren Studien angenommen. Damit beläuft sich das Volumen von Erben & Schenken von einer auf die andere Generation auf 400 Milliarden Euro pro Jahr. Die komplette Studie finden Sie hier.

 

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