Steuererklärungen: Steuererklärung für Privatpersonen
Bei der Einkommensteuererklärung können Sie folgende Leistungen abrufen:
- Wir deklarieren Ihre außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Rechtsanwaltskosten, Scheidungskosten) korrekt und vollständig.
- Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Handwerker, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Kaminkehrer, Putzfrau und Haushaltshilfe) erfassen wir professionell.
- Kinderbetreuungskosten und Schulgeld wissen wir gekonnt steuermindernd zu verwerten.
- Altersvorsorgebeiträge werden, ebenso wie Spenden, als Sonderausgaben erfasst.
- Bei der Vermietung von Immobilien setzen wir Ihre Schuldzinsen ebenso wie Erhaltungsaufwand, Grundsteuer und sonstige Werbungskosten an.
- Bei Ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit beraten wir Sie hinsichtlich Werbungskosten wie Nutzung Ihres häuslichen Arbeitszimmers, Schuldzinsen aus Ausbildungszeiten, Weiterbildungen, Gewerkschaftsbeiträge, Fachbücher und anteilige berufliche Nutzung des privaten PCs bzw. Telefons. Wenn Sie Zuzahlungen zum Firmenwagen leisten mussten, können wir auch hier etwas für Sie tun.
Wenn Sie hohe Kosten haben, lohnt sich evtl. ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Dies ist z.B. bei Verlusten aus Vermietung einer Immobilie oder bei Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung der Fall. Wir als Steuerberater stellen gerne auch den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für Sie.
Außerdem erstellen wir für Sie die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung. Diese Steuererklärung wird z.B. fällig, wenn Sie Miteigentümer einer vermieteten Immobilie sind.
Sie erwarten eine größere Schenkung? Sie bekommen z.B. von Ihren Eltern einen großzügigen Zuschuss zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie? Eventuell möchte das Finanzamt hierfür eine Schenkungsteuererklärung.
Sie treten ein Erbe an und sind unsicher bezüglich der möglichen Steuerpflicht? Eventuell hatten Sie schon vorher Schenkungen vom Erblasser erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, müssen Sie für Ihre inländischen Einkünfte evtl. eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben.
Bei Eigentümern einer Photovoltaikanlage erstellen wir alle notwendigen Steuererklärungen.
Falls Sie Kapitalerträge aus dem Ausland versteuern müssen (Börsengeschäfte z.B. über Interactive Brokers) können wir dies gerne für Sie deklarieren.