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Steuerliche Begriffe kurz erklärt

Nachfolgend werden einige (Fach)Begriffe des Steuerrechts kurz erklärt, aber auch sonstige Begriffe aus dem Wirtschaftsleben sowie zu Immobilien und Kapitalvermögen.

A

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung wird auch als das steuerliche Verfahrensrecht bezeichnet. Die Abgabenordnung ist ein formelles Gesetz, welches diverse Aspekte des Steuerrechts regelt. Beispielhaft seien genannt:

  • Regelung von Verjährungsfristen
  • Regelung der (formellen) Einspruchsvoraussetzungen
  • Verzinsung von Steuerforderungen
Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer gilt für alle Veranlagungszeiträume nach dem 31.12.2008, also ab dem Veranlagungszeitraum 2009. Die Abgeltungsteuer soll die Versteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen radikal vereinfachen. Die Banken behalten von den den Erträgen bereits Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag (Soli) und nach Möglichkeit Kirchensteuer ein.

Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person (1.602 Euro für Verheiratete) kann angegeben werden und wird von der Bank direkt berücksichtigt.

Der Vorteil für die Steuerpflichtigen besteht darin, dass die Steuerbescheinigungen nicht zwingend im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25%.

Sollte der tatsächliche Steuersatz unter 25% liegen, ist eine Antragsveranlagung möglich.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist eine sehr beliebte Darlehensform. Meist wird diese von Banken verwendet im Rahmen der Kreditvergabe, beim Erwerb von eigengenutzen Immobilien oder fremd vermieteten Immobilien.

Der Darlehensnehmer leistet im Rahmen des Annuitätendarlehens an den Darlehensgeber regelmäßig (meinst monatlich) Zahlungen. Die Zahlungen des Annuitätendarlehens sind nicht gleichbleibend hoch. Die Zahlungen teilen sich in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil auf. Beim Annuitätendarlehen sinkt der Zinsanteil im Laufe der Abzahlung des Annuitätendarlehens. Durch die kontinuierliche Tilgung des Annuitätendarlehens vermindert sich die Zinszahlung im Zeitverlauf.

Vorteil des Annuitätendarlehens: Darlehensgeber und Darlehensnehmer haben größere Planungssicherheit durch  gleichmäßige Zahlung.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine Entschädigung für einen erlittenen Verlust. Häufig ist mit Abfindung eine Entlassungsentschädigung gemeint. Diese soll den Verlust des Arbeitsplatzes und damit die Einstellung von Gehaltszahlungen abmindern. Die Abfindung kann unter Umständen gemäß § 34 EStG ermäßigt besteuert werden.

Mehr zur Abfindungsberatung finden sie hier.

Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Zur steuerlichen Würdigung siehe unser Schwerpunktthema "Löhne, Gehälter und Sozialversicherung".

Abschreibung

Als Abschreibung bezeichnet man die Geltendmachung steuermindernder Ausgaben. Grundsätzlich soll hierdurch der jeweils aktuelle Wert des Wirtschaftsgutes abgebildet werden.

Umgangssprachlich bezeichnet man als Abschreibung die AfA bzw. Absetzung für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Aber tatsächlich können auch z.B. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wie Warenbestände abgeschrieben werden, also auf den aktuellen Wert angepasst werden.

Abschreibungsmethoden

Die Abschreibung kann mit verschiedenen Abschreibungsmethoden durchgeführt werden. Hierbei ist die „direkte Abschreibung“ (Wert des Wirtschaftsguts wird direkt um die Abschreibung verringert) und die „indirekte Abschreibung“ (es wird ein Posten zur Wertberichtung gebildet) zu unterscheiden.

Die planmäßige Abschreibung wird steuerlich unterteilt in „lineare Abschreibung“ (gleichmäßige Verteilung) und degressive Abschreibung (Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen).

Abwertung

Abwertung bedeutet den Wertverlust einer Währung. Eine Abwertung kann aktiv durch die Politk vorangetrieben werden. Die Politik erhofft günstigere Exporte (günstiger als in der Vergangenheit oder günstiger als ein oder mehrere andere Länder) und somit mehr Exporte (Exportboom).
Wertet man die Währung ab, kann dies auch unbeabsichtigt von der Politik geschehen, wenn z.B. einfach mehr Menschen glauben, die Währung wäre weniger wert.
Durch eine Abwertung der Währung wird der Import der Waren grundsätzlich teuerer, was wiederum auf den „Normalbürger“ Auswirkungen hat.

AfA oder Absetzung für Abnutzung

Gem. § 7 Abs. 1 S. 1 EStG soll bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt werden, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung anfallen würde. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich als Abschreibung bzw. planmäßige Abschreibung umschrieben.

Zum abnutzbaren Anlagevermögen können Gebäude, technische Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen. Nicht Teil des abnutzbaren Anlagevermögens sind Beteiligungen und andere Finanzanlagen sowie der Anteil am Grund und Boden bei Grundstücken.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite der Bilanz – zumeist als letzter Bilanzposten – ersichtlich. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine gewisse Zeit nach diesem darstellt. Wichtig ist, dass es sich bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stets um eine zeitraumbezogene Gegenleistung handeln muss.

Beispiele für einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind:

  • Die Miete für Januar wird bereits im Dezember an den Vermieter gezahlt
  • Versicherungsprämien für die Betriebshaftpflichtversicherung werden jährlich im Voraus an die Versicherungsgesellschaft gezahlt

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten finden nur bei einer Bilanz Anwendung. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten vorzufinden.

Gesetzliche Grundlage des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ist § 250 Abs. 1 HGB bzw. § 5 Abs. 5 EStG.

Austerität

"Austerität" bedeutet aktuell Ausgabenkürzung eines Staates, also die Sparbemühungen einer Regierung. Das Wort „Austerität“ ist im englischen Wort austere und vom latainischen Wort austeritas abgeleitet. Dies bedeutet sittenstreng und soll die redlichen Bemühungen, Staatsausgaben zu reduzieren, verdeutlichen.

 

Anlagevermögen

Steuerlich meint Anlagevermögen die Wirtschaftsgüter, die dauerhaft dem Betrieb des Steuerpflichtigen dienen sollen. In R 6.1 Abs. 1 EStR wird klargestellt, dass sich auch der Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes ableiten lässt ob dieses ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens oder des Umlaufvermögens darstellt. Die Bilanzierung gibt hierzu lediglich einen Ansatzpunkt.

Teil des Anlagevermögens können immaterielle Wirtschaftsgüter, Sachanlagen und Finanzanlagen sein.

Anleihe

"Anleihe" wird auch "Bond" oder "Obligation" oder "Rentenpapier" oder "Schuldverschreibung" genannt. Unter Anleihe versteht man eine Schuld, die ein Unternehmen bei einem Kapitalanleger hat, meist wird diese mit einem im Voraus festgelegten Wert verzinst. Die Anleihe ist mit einem Kupon ausgestattet, hierin ist der Zinssatz festgelegt sowie Zeitpunkt der Kaptalrückzahlung und Kapitalbetrag.

Anleihegeber können Unternehmen sein, Länder (z.B. Deutschland, USA, Schweiz, etc.) aber auch Bundesländer, Gemeinden, Landkreise, etc.

Arbeitszimmer

Wenn nach dem Wort „Arbeitszimmer“ gefragt wird ist meist das häusliche Arbeitszimmer gemeint. Das häusliche Arbeitszimmer ist ein Raum in der Wohnung oder dem Haus des Steuerpflichtigen, welcher dem arbeiten, also der beruflichen Tätigkeit vorbehalten ist.

Die Abzugsfähigkeit für Kosten des häuslichen Arbeitszimmers wurde in der Vergangenheit häufig geändert.

Zu Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Arbeitszimmer finden Sie hier mehr Informationen.

Außenprüfung

Als Außenprüfung bezeichnet man eine Überprüfung durch das Finanzamt, die Zollverwaltung oder die Rentenversicherung. Umgangssprachlich wird die Außenprüfung durch das Finanzamt auch Betriebsprüfung genannt. Die Außenprüfung ist mit Prüfungsanordnung gem. § 196 AO inkl. Rechtbehelfsbelehrung gem. § 356 AO anzukündigen. Der Steuerpflichtige hat umfangreiche Mitwirkungspflichten zu beachten. Vor Beendigung der Außenprüfung soll eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Ergeben sich aufgrund der Außenprüfung keine Änderungen kann auf eine Schlussbesprechung verzichtet werden. Bei der Schlussbesprechung können evtl. noch strittige oder unklare Sachverhalte geklärt werden. Über das Ergebnis der Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Prüfungsbericht. Da der Prüfungsbericht kein Verwaltungsakt ist kann hiergegen nicht mit einem Einspruch
vorgegangen werden.

Alternativen Investmentfonds

Als Alternativen Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs wir ein geschlossener Fonds bezeichnet. Geschlossene Fonds müssen eine strenge „Prospekthaftung“ hinnehmen, sind jedoch sonst keiner wesentlichen staatlichen Kontrolle unterworfen. Man spricht hierbei auch vom grauen Kapitalmarkt. Der Prospektierungsstandard gemäß IDW S2 vom Institut der Wirtschaftsprüfer hat sich hierbei durchgesetzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) attestiert im Vorfeld der Auflage eines geschlossenen Fonds dass diese formgemäß ist.

Eine betriebswirtschaftliche Prüfung des Unternehmenskonzeptes erfolgt jedoch weder durch die Wirtschaftsprüfer noch durch die BaFin.

Lesen Sie mehr im Schwerpunktthema "Kapitalvermögen".

Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft ist eine Kaptilgesellschaft, sie wird mit AG abgekürzt. Eine Aktiengesellschaft kann mit einem Nennkapital von 50.000 Euro gegründet werden, hierfür ist ein Notar notwendig. Die Aktiengesellschaft entsteht als juristische Person mit Eintragung im Handelsregister.

Vorteil einer Aktiengesellschaft gegenüber einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist insbesondere die leichtere und schnellere Veräußerbarkeit von Anteilen. Der Inhaber von Aktien weiß dies im Ernstfall sehr zu schätzen. Im Gegensatz zu GmbH - Anteilen sind Aktien (Anteilsscheine an der Gesellschaft) verbrieft und bedürfen daher zur Übertragung keine notarielle Beurkundung.

Im Aktiengesetz sind strengere Vorschriften wie im GmbH-Gesetz vorzufinden, dadurch erhalten Investoren / Aktionäre der Aktiengesellschaft einen höheren Grad an Sicherheit.

Lesen Sie mehr im Schwerpunktthema "Kapitalvermögen".

Aktiva und Passiva

Eine Bilanz gliedert sich in Aktiva und Passiva.

Umgangssprachlich bedeutet Aktiva die positiven Vermögensgegenstände und Passiva negative Verbindlichkeiten, Schulden, oder ähnliches.

In der Bilanz finden Sie die Aktiva auf der Linken Seite, die Passiva auf der rechten Seite. Wollen Sie Ihr Eigenkapital errechnen können Sie Aktiva abzüglich Passiva nehmen und kommen so auf das Eigenkapital.

Asset Allocation

"Asset Allocation" wird häufig auch "Portfolio-Strukturierung" genennt.

Zahlreiche Studien sollen zu dem Ergebnis gekommen sein, dass mit einer soliden "Asset Allocation" der Gewinn höher ist wie bei der Einzelanlage.

Also untergliedert man das einzusetzende Vermögen (asset) in Bereiche und investiert  so (allocate). In der modernen Investmenttheorie wird der Asset Allocation sehr großen Wert beigemessen.

Beispiel:

A hat 100.000 Euro gespart und möchte diese investeiren. Nach der Lektüre mehrerer sehr guter Ratgeber hat er sich für folgende Variante entschieden:

40% Immobilien

10% Gold

5% Rohstoffe

5% Aktien Emergin Markets

10% Aktien kleinerer Unternehmen

30% Blue Chips

 

B

Besitzsteuern

Besitzsteuern sind Teil der Personensteuern. Es werden Steuern vom Einkommen und Ertrag wie z.B. Einkommensteuer von den Steuern auf Vermögen unterschieden.

Besonderes Kirchgeld

„Besonderes Kirchgeld“ fällt bei glaubensverschiedener Ehe an, hierbei konkret wenn ein Ehegatte Mitglied der Evangelisch-Lutherische Kirche ist und der andere konfessionslos.

Das besondere Kirchgeld wurde seit 2004 erhoben und aufgrund erheblicher Akzeptanzprobleme zum 1.1.2018 rückwirkend abgeschafft.

Beteiligung

Eine Beteiligung ist eine Kapitaleinlage (Geld- oder Sacheinlage) an einem Unternehmen.

Meist wird mit „Beteiligung“ der Anteil an einem geschlossenen Fonds bezeichnet. Eine Beteiligung kann jedoch auch als patriarchisches Darlehen, als stille Beteiligung oder als atypisch stille Beteiligung ausgestaltet werden.

Lesen Sie im Themenschwerpunkt mehr über Kapitalvermgöen.

Basel I bis III

Basel ist eine Stadt in der Schweiz.

Basel I ist die Regelungen des Basler Ausschusses zur ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung aus den Jahr 1988. Basel I wird auch Basler Akkord genannt. Die Regierungen wollten so einer scheinbar zu niedrigen Eigenkapitalquote von Banken beikommen. Eine möglichst hohe Eigenkapitalquote soll gewährleisten, dass auch bei stürmischen Wirtschaftszeiten (vielen Insolvenzen von Unternehmen und Privatpersonen) die Zahlungsfähigkeit der Banken bestehen bleibt.


Basel II bezeichnet die Eigenkapitalvorschriften vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht der letzten Jahren. Die ursprüngliche Fassung der Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004 veröffentlicht und werden seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute) angewendet.
Ursprünglich wurde Basel II von den USA angeregt und initiiert, jedoch wurde Basel II in den USA nicht mit dem gleichen Nachdruck wie in Europa umgesetzt.


Basel III bezeichnet die Vorschriften des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Regulierung von Banken (Bankenregulierung). Seit dem Jahr 2013 löst Basel III schrittweise die Basel II genannten Vorläuferregeln ab. Grund der Reform waren Schwächen im Finanzsystem, die durch die Finanzkrise offengelegt wurden und mit Basel III abgeholfen werden soll.
Die Reformen sollen die Eigenkapitalbasis und die Liquidität verbessern, ob dies jedoch gelingt ist höchst umstritten.
Im Kern der Reform steht das Ziel einer Balance zwischen einem stabileren Finanzsystem und der Vermeidung einer Kreditverknappung. Außerdem die Begrenzung und Reduzierung der Haftung der öffentlichen Hand und der Steuerzahler.
Ökonomen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich gehen nach einer Studie von nur geringen dämpfenden Effekten auf die Volkswirtschaften aus.

Berufsbetreuer

Als Berufsbetreuer bezeichnet man eine Person, welche die rechtliche Betreuung gem. §§ 1896 ff BGB selbstständig ausübt. Die Vergütung des Berufsbetreuers erfolgt nach Stundensätzen. Berufsbetreuer erzielen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, soweit bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden. Falls dies nicht gelingt, erzielen Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Buchhaltungsbelege

Unter Buchhaltungsbelegen verstehen wir als Steuerberater alle Rechnungen und Quittungen, die der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen sind.

Die Buchhaltungsbelege sollten zeitgerecht zur Verbuchung beim Steuerberater eingereicht werden. Bei der Sortierung der Buchhaltungsbelege raten wir immer, diese möglichst gründlich vorzunehmen. Je gründlicher die Buchhaltungsbelege sortiert sind, je zeitschonender können wir als Steuerberater diese verbuchen. Und unsere Mandanten sparen hier hierdurch Honorarkosten.

Unsere Leistungen als Steuerberater können Sie hier nachlesen.

Zum Thema Digitalisierung von Buchhaltungsbelegen siehe Infothek.

Eine Sortieranleitung für Buchhaltungsbelege finden Sie hier.

Betriebsprüfung

Als Betriebsprüfung bezeichnet man umgangssprachlich die Außenprüfung des Finanzamtes beim Steuerpflichtigen. Die Betriebsprüfung ist jedoch nicht zwingend beim Steuerpflichtigen durchzuführen. Im begründeten Einzelfall kann der Steuerpflichtige bzw. sein steuerlicher Vertreter oder Steuerberater auch die Buchführungsunterlagen an das Finanzamt senden und die Prüfung kann als Innenprüfung abgehalten werden.

Bundesfinanzgericht (BFH)

Der Bundesfinanzhof (kurz BFH) ist das oberste Gericht für Steuersachen und Zollsachen. Die Bundesrepublik Deutschland hat fünf oberste Gerichtshöfe:

-          Bundesgerichtshof

-          Bundesverwaltungsgericht

-          Bundesarbeitsgericht

-          Bundessozialgericht

-          Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof hat seinen Sitz in München.

Als höchste Instanz in Steuersachen trifft der Bundesfinanzhof letztinstanzliche Entscheidungen. Der Bundesfinanzhof ist in erster Line ein Revisionsgericht und entscheidet in dieser Funktion über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte. Hier kommt dem Bundesfinanzhof bei der Fortbildung des Rechts eine entscheidende Rolle zu.

Bilanz

Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses. Die Bilanz gibt Aufschluss über das Vermögen und die Schulden des Kaufmanns. Für Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB ist die Gliederung der Bilanz in § 266 HGB vorgegeben.

Kaufleute in einer anderen Rechtsform wie bspw. der eingetragene Kaufmann müssen sich nicht an den Gliederungsvorgaben des § 266 HGB orientieren. Die Bilanz muss "lediglich" klar und übersichtlich sein. Ferner ist das allgemeine Willkürverbot bei der Bilanzierung zu beachten. In der Praxis erfolgt die Gliederung der Bilanz zumeist entsprechend § 266 HGB.

Unter dem Begriff Bilanz wird i.d.R. die Schlussbilanz zum Ende eines Geschäftsjahres verstanden. Von der Schlussbilanz zu unterscheiden ist die Eröffnungsbilanz.

Bilanzstichtag

Als Bilanzstichtag wird das Ende eines Kalenderjahres verstanden. Der Bilanzstichtag ist der Tag, auf den die Bilanz erstellt wird.

Beispiel:

Das Wirtschaftsjahr der GmbH entspricht dem Kalenderjahr. Der Bilanzstichtag ist somit der 31. Dezember.

Botschaft

Als "Botschaft" bezeichnet bezeichnet man eine diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Staates (in Deutschland ist dies Berlin). Eine "Botschaft" ist von einem "Konsulat" zu unterscheiden.

Andere diplomatische Vertretungen neben der "Botschaft" sind unter anderem  ständige  Gesandtschaften, Vertretungen und Hochkommissariate.

Wollen Sie mehr über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten der Mitarbeiter einer Botschaft erfahren finden Sie hier weiterführende Informationen.

Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger wird vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegeben. Der Bundesanzeiger stellt eine zentrale Plattform für amtliche Bekanntmachungen und Verkündigungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten dar.

Für die breite Öffentlichkeit hat der Bundesanzeiger insbesondere durch die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen relevanz bekommen. Die Veröffentlichung oder Publikation von Jahresabschlüssen betrifft u.a. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG. Im Allgemeinen wird die Veröffentlichung der vorher nur Einzelnen bekannten Unternehmensdaten als Preis für die Haftungsbeschränkung verstanden.

Welche Auswertungen sind über die Plattform des Bundesanzeigers erhältlich?

Im amtlichen Teil finden Sie Verkündigungen, Bekanntmachungen, Ausschreibungen und im gerichtlichen Teil ein Klageregister, Öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Kunkurse, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfarhen, usw.

Sie finden Gesellschaftsbekanntmachungen für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbH ebenso wie Genossenschaften, OHG und Ausländische Gesellschaften.

Der Öffentlichkeit weit bekannter ist der Teil: "Rechnungslegung / Finanzberichte". Sie finden hier Jahresabschlüsse, Halbjahresfinanzberichte, Quartalsfinanzberichte und Zwischenmitteilungen.

Betriebsausgabenpauschale Tagesmutter

Betriebsausgabenpauschale für Tagesmutter, Tagesvater (Tagespflegeperson)

Die Betriebsausgabenpauschale für Tagespflegepersonen ist eine feine Sache, denn die lästige Sammlung einzelner Rechnungen und Quittungen ist nicht notwendig. Der Ansatz der Betriebsausgabenpauschale für Tagespflegepersonen erfolgt durch Nachweis der gebuchten Betreuungszeit. Die komplette Betriebsausgabenpauschale für Tagespflegepersonen beträgt derzeit 300 Euro pro monatlich je ganztags betreutem Kind (40 Std./Woche). Bei zeitanteiliger Kürzung erfolgt eine Kürzung gemäß Schreiben des BMF vom 11.11.2016.

Die Betriebsausgabenpauschale kann in Anspruch genommen werden. Wenn höhere tatsächliche Kosten bestehen kann die Tagesmutter oder der Tagesvater selbstverständlich die tatsächlichen Kosten in Abzug bringen.

Sie sind im Bereich der Kindertagespflege tätig und benötigen eine kompetente und freundliche Steuerberatung? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Hier kommen Sie zurück zur Startseite.

D

Darlehensform mit Lebensversicherung oder Rentenversicherung

Sehr beliebt bei vielen Banken ist ein Darlehen in Verbindung mit einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung.

Der Darlehensnehmer möchte in diesen Fällen meist eine eigengenutzte Immobilie oder fremd vermietete Immobilie erwerben. Er benötigt hierfür Fremdkapital und wendet sich an sene Hausbank.

Die Hausbank sichert dem künfitgen Immobilienbesitzer die Finanzierung zu. Hierzu wird eine Darlehensvereinbarung getroffen und zusätzlich bietet die Bank dem künftigen Immobilienbesitzer eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung an. Der Darlehensnehmer schließt auch die Lebensversicherung oder Rentenversicherung ab.

Die Hausbank reicht das Darlehen aus, die Immobilie wird erworben oder gebaut. Der Darlehensnehmer zahlt regelmäßig die Beiträge zur Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Findige Steuerpflichtige, die die Immobilie fremd vermieten, deklarieren in der Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Lebensversicherung als Werbungskosten.

Der Darlehensnehmer leistet keine Zahlungen auf das Darlehen, die Darlehensumme verringert sich nicht während der Laufzeit. Meist wird die Lebensversicherung oder Rentenversicherung zum gleichen Zeitpunkt fällig wie die Rückzahlung des Darlehens ansteht. Aus den Leistungen der Lebensversicherung oder Rentenversicherung wird das Darlehen gezahlt. Meist entspricht auch die zu zahlende Darlehenssumme inkl. Darlehenszinsen den Leistungen aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung.

Geht hierbei etwas schief kommt der Darlehensnehmer sehr schnell in Schwierigkeiten. Daher ist von solchen Darlehenskonstruktionen stark abzuraten.

 

Digitale Belege

Ob wir als Ihr Steuerberater die Buchführung für Sie erledigen oder Sie selbst buchen spielt keine Rolle: Profitieren Sie von den Angeboten rund um die digitale Buchführung. So schafft z.B. DATEV Unternehmen online individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Unternehmer und uns als Steuerberater, sowohl für die Finanzbuchführung wie auch für die Lohnbuchführung.

Darlehen

Egal ob Maschinen, ein PKW oder eine Immobilie zu finanzieren ist, viele Steuerpflichtige greifen hierzu gerne auf ALG zurück. ALG ist ein Modewort aus der Finanzindustrie und bezeichnet "anderer Leute Geld".

Dies ist nur ein anderes Wort für Darlehen, und das ist den meisten Steuerpflichtigen vertraut und auch häufig lieb.

Darlehen können von privat an privat ausgegeben werden, innerhalb der Familie oder aber bei Banken (und der gesamten Industrie hierum).

Es gibt verschiedene Darlehensformen (Annuitätendarlehen, Tildungsdarlehen Forward - Darlehen, Fälligkeitsdarlehen, und viele mehr). 

Jede Darlehensform hat Vorteile und Nachteile, diese zu kennen ist bei der Aufnahme größerer Summen unabdingbar. Um die für sich passende Darlehensform zu wählen ist es notwendig auch die eigenen Bedürfnisse und die eigenen Schwächen genau zu kennen. Und es wäre gut in die Zukunft schauen zu können ;-)

Wir als Steuerberater können unsere (langjährigen) Mandaten sehr gut in der Findung des geeigneten Darlehens unterstützen. Als Steuerberater kennen wir das Mandat, Steuerberater sind meist Vertraute und wir als Steuerberater haben häufig ein gutes Gesprür für die kommende wirtschaftliche Lage.

 

Digitale Belege mit DATEV Unternehmen online

DATEV Unternehmen biete mehrfachen Nutzen für uns als Steuerkanzlei und Sie als Mandant

Es ist ein System für den kompletten kaufmännischen Prozess. Die vor- und nachgelagerten Prozesse bei der Lohnabrechnung werden ebenfalls eingebunden. Die Originalbelege und Dokumente bleiben in Ihrem Unternehmen - ein revisionssicheres elektronisches Belegarchiv steht jederzeit (elektronisch) zur Verfügung für den orts- und zeitunabhängigen Zugriff. Schneller Zugriff auf aussagekräftige und differenzierte betriebs- und personalwirtschaftliche Auswertungen ermöglichen es Ihnen als Unternehmer betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.

 

Belege digitalisieren und an Unternehmen online senden

Rechnungen und Quittungen, kurz Belege werden gescannt oder per iPhone abfotografiert und an DATEV Unternehmen online gesendet. So bleiben die Originalbelege und Dokumente im Unternehmen - ein revisionssicheres elektronisches Belegarchiv steht jederzeit zur Verfügung.

Rechnungen bearbeiten und bezahlen

  • Bearbeitungsform „Standard“
    Mit DATEV Belege online und DATEV Bank online führen Sie einfach Belegbearbeitungen der zuvor digitalisierten Belege durch. Der Zahlungsträger für die Bank wird automatisch ausgefüllt und kann an das Kreditinstitut gesendet werden. Wir als Ihre Steuerkanzlei buchen anschließend die digitalen Belege und die mit digitalen Belegbildern versehenen Kontoumsätze.
  • Bearbeitungsform „Erweitert“
    Mit DATEV Belege online und DATEV Bank online wird eine erweiterte Belegbearbeitung der zuvor digitalisierten Belege angeboten. Sie erfassen buchungs- und zahlungsrelevante Informationen zu den Belegen und zahlen die Belege per Rechnungsliste anhand der hinterlegten Zahlungsbedingungen. Ihr steuerlicher Berater bucht die Buchungsvorschläge und die mit digitalen Belegbildern versehenen Kontoumsätze in Kanzlei-Rechnungswesen.

 

Bankkontoumsätze prüfen

Mit Bank online können Sie die entsprechenden Kontoverbindungen auswählen und die Umsätze prüfen. Das online-Programm ermittelt für Sie einen passenden Belegvorschlag, welchen Sie prüfen und bestätigen können. Das spart Ihnen Zeit und durch die automatische Texterkennung werden Fehler vermeidet.

 

Nutzen Sie aussagekräftige Auswertungen

Wir als Ihr Steuerberater stellen Ihnen über Unternehmen online mit den Anwendungen DATEV Auswertungspakete Rechnungswesen online und Auswertungen online, die benötigten Auswertungen aus der Finanzbuchführung (inkl. Controllingreport comfort) sowie Kosten- und Leistungsrechnung bereit. Sie können orts- und zeitunabhängig darauf zugreifen.

 

Expertentipp

Sie benötigen auch eine Lösung für Ihr betriebliches Auftragswesen? Hierfür bietet die DATEV das Zusatzmodul DATEV Auftragswesen online an. Mit dieser Online-Lösung der DATEV erstellen Sie alle Angebote und Rechnungen schnell und einfach online. Hierbei werden die Daten automatischer Texterkennung von der Auftragsbestätigung in einen Lieferschein oder eine Rechnung übernommen.

 

E

Einspruch

Einspruch gegen den Steuerbescheid kann jeder steuerpflichtige einlegen. Der Einspruch hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn dieser zulässig und begründet ist. Zulässig ist der Einspruch dann, wenn die materiellen Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt sind. Im Einzelnen sind dies:

 

Begründet ist der Einspruch dann, wenn die festgesetzte Steuer nicht dem materiellen Steuerrecht entspricht.

Das Finanzamt hat mehrere Möglichkeiten dem Einspruch abzuhelfen:

  1. Abhilfebescheid (=Änderung des ursprünglichen Steuerbescheids)
  2. Einspruchsentscheidung (dem Änderungsbegehren des Steuerpflichtigen wird nicht (vollumfänglich) nachgekommen
Einkünfte

Als "Einkünfte" bezeichnet man de sieben verschiedenen Arten, in die man die Erzielten Gewinn aufteilt. Die Einkünfte sind in § 2 EStG aufgezählt. Einnahmen, welche nicht durch die Einkünfte abgedeckt werden, sind nicht zu versteuern. 

Die sieben Einkunftsarten in der Übersicht:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,
Einspruchsentscheidung

Eine Einspruchsentscheidung ist in den meisten Fällen mit einer Ablehnung des Einspruchs des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt gleichzusetzen. Eine Einspruchsentscheidung kann durch eine Klage beim zuständigen Finanzgericht angefochten werden. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist zur Klageerhebung.

Entlassungsentschädigung

Mit Entlassungsentschädigung wird die Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes bezeichnet. Entlassungsentschädigungen sind grundsätzlich gem. § 34 EStG mit der Fünftelregelung zu besteuern.

Exterritorialer Arbeitgeber

Ein exterritorialer Arbeitgeber ist zumeist eine Botschaft oder ein Konsulat. Aber auch ein Arbeitgeber, welcher weder Sitz noch Betriebssätte im Inland hat kann als exterritorialer Arbeitgeber bezeichnet werden.

Auswirkungen für den Mitarbeiter eines exterritorialer Arbeitgebers siehe im Schwerpunktthema in der Steuerberater Infothek.

F

Freibetrag

Freibetag ist ein häufig gebräuchlicher Begriff und wird gleichbedeutend mit dem Wort Pauschale verwendet. Im deutschen Steuerrecht gibt es sehr viele Freibeträge und Pauschalen:

- Grundfreibetag (bei einem zu versteuernden Einkommen unter diesem Betrag fallen keine Steuern an)

- Freibetrag für Alleinerziehende

- Kinderfreibetag

- Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung

- Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit gem. § 3 Nr. 26 EStG

- Freibetrag gem. § 3 Nr. 27a EStG für nebenberufliche Tätigkeit sog. Ehrenamtspauschale

- Sparer-Pauschbetrag gem. 20 Abs. 9 EStG

- Arbeitnehmer-Pauschbetrag gem. § 9 EStG

Sinn und Zweck von Freibeträgen oder Pauschalen ist die Vereinfachung.

 

Freigrenze

Eine Freigrenze ist streng vom Freibetrag abzugrenezen. Die Freigrenze findet in allen Steuerarten Anwendung. Wird die Freigrenze überschritten (ein Cent genügt) kommt es anders bei beim Freibetag zur kompletten Versteuerung.

Wichtigste Freigrenze ist die 44 Euro Freigrenze in der Lohnsteuer; häufigster Anwendungsfall Benzingutschein, Geschenkgutschein, verbilligtes Darlehen.

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Restrukturierung, Nachfolgeberatung, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, Unternehmensplanung, Sanierung und Insolvenzverwaltung ...- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Marcus Streit kann weit mehr als die klassische Beratung in steuerlichen Angelegenheiten.



Die Spezialisierung als Fachberater (DStV e.V.) ist eine intelligente Strategie die bestmögliche Beratung für den Mandanten sicherzustellen. Der Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bildet nicht nur bei der klassischen Unternehmensnachfolge die steuerrechtlichen Sachverhalte ordnungsgemäß ab, sondern berät auch beim Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf!

Beratung durch den Wirtschaftsprüfer beim Unternehmenskauf

Wer ein Unternehmen kauft hat Hoffnungen und Ängste. Ist das die richtige Entscheidung? Gibt es Fallstricke oder Fehler, die ich übersehen habe? Kann mir das Unternehmen eine tragfähige Zukunft bieten? Diese Fragen und noch viel mehr kann der Fachberater Unternehmensnachfolge beantworten.

Wir beraten Sie beim Unternehmenskauf zu allen anfallenden Fragestellungen. Wir können Ihnen den Unternehmenswert berechnen und helfen einzuschätzen, ob der geforderte Kaufpreis für das Unternehmen angemessen ist.

Beratung durch den Wirtschaftsprüfer für den Übergeber

Wer sein Lebenswerk an die nachfolgende Generation übergibt hat viele Fragen, viele Hoffnungen und Ängste. Dies gilbt unabhängig davon ob die Übergabe sofort erfolgen soll oder später. Mit der richtigen Beratung durch den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) können Sie sicher sein bestmöglich vorgesorgt zu haben. Ihre Fragen werden umfassend und rechtlich zulässig geklärt und Sie erhalten eine Einschätzung wie hoch Ihr Unternehmenswert ist.

 

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G

Geschäftsjahr

Von einem Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr spricht man in der Regel bei Kapitalgesellschaften oder anderen juristischen Personen. Hintergrund ist, dass bei natürlichen Personen die Besteuerung (Ertragssteuern) stets kalenderjährlich erfolgt. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr existiert daher bei natürlichen Personen nicht (Ausnahme: Land- und Forstwirte).

Das Geschäftsjahr beträgt maximal 12 Monate. Ein Geschäftsjahr kann auch weniger als 12 Monate betragen. Letzteres ist insbesondere bei der Gründung, Liquidation oder Verschmelzung einer Gesellschaft von Relevanz. Ist das Geschäftsjahr kürzer als 12 Monate, so spricht man von einem Rumpfgeschäftsjahr.

Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschuakel ist ein zulässiges Werkzeug um steuerschonend Vermögen zwischen Ehegatten zu übertragen. Hierbei wird vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung gewechselt und ein Zugewinnausgleich erwirkt. Nach Zahlung des Zugewinns zwischen den Ehegatten wird wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschft zurück gewechselt.

Die Güterstandsschaukel bietet sich an bei Ehegatten die im Laufe der Ehe unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft sehr unterschiedlich viel Vermögen erzielt haben. Also der klassische Geschäftsführer oder Vorstand, der ein hohes Einkommen hatte mit der klassischen besseren Hälfte.

Sehen SIe hier unsere Leistungen zur Unternehmensnachfolgeberatung.

Hier kommen Sie zurück zur Startseite. Und hier finden Sie unserr Honorar.

Geschäfts- oder Firmenwert bzw. Goodwill

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird umgangssprachlich auch Goodwill oder Unternehmenswert genannt. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim Geschäfts- oder Firmenwert um die Differenz Gesamtwerts des Unternehmens und der Summe aller Werte der Bilanz. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sowie das gespielte Mitarbeiterteam oder der Standort enthalten.

Viele Unternehmer würden gerne wissen, was ihr Unternehmen in Euro und Cent wert ist. Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Soweit ein Käufer vorhanden ist und man sich über einen Kaufpreis für das Unternehmen einig geworden ist, ist das der Wert des Unternehmens. Alles andere sind Spekulationen.

Aber natürlich kann der Wert des Unternehmens durch verschiedene Verfahren ermittelt werden. Hierbei sind folgende Verfahren gängig:

  • Discounted Cash-Flow
  • (vereinfachtes) Ertragswertverfahren
  • vereinfachte Preisfindung, bspw. Multiplikatormethode
Gesellschafterdarlehen

Als Gesellschafterdarlehen bezeichnet man alle Mittel, die der Gesellschafter der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Diese werden auf einem gesonderten Darlehenskonto erfasst und ggf. am Jahresende verzinst. Grundsätzlich empfiehlt es sich alle Geschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschafter schriftlich im Voraus, klar und eindeutig zu fixieren. Auch eine Verzinsung (z.B. 2% über Basiszinssatz) ist empfehlenswert. Unverzinsliche Darlehen sind ggf. abzuzinsen.

Folgende Geschäftsvorfälle gelten steuerlich als Gesellschafterdarlehen:

  • Gesellschafter überweist Gesellschaft Geld als Darlehen
  • Gesellschafter lässt Tantieme oder Dividende nicht auszahlen, sondern in der Gesellschaft als Eigenkapital stehen (Einlage bzw. Einlage ins Nennkapital)
  • Gesellschafter zahlt Rechnungen der Gesellschaft aus Privatmitteln und ohne Erstattung durch die Gesellschaft
  • Gesellschafter verzichtet auf Zahlungen aus der Gesellschaft wie z.B. Gehalt, Miete.
Gewinnausschüttung

Als Gewinnausschüttung bezeichnet man die Gewinnverwendung bzw. die Auszahlung von Gewinnanteilen einer Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter.

Steuerlich unterscheidet man die offene Gewinnausschüttung und die verdeckte Gewinnausschüttung.

Die Gewinnausschüttung erfolgt nach Beschluss über die Gewinnverwendung durch die zuständigen Organe der Kapitalgesellschaft. Der Gewinn der Kapitalgesellschaft meint hierbei den Gewinn nach Steuern und nach allen übrigen Aufwendungen.

Keine Gewinnausschüttung liegt grundsätzlich dann vor, wenn diese lediglich passiviert wurde ohne dass ein ordnungsgemäßer Beschluss vorlag.

geschlossener Fonds

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist in der Steuerberater – Praxis extrem häufig anzutreffen. Privatpersonen oder Unternehmer zeichnen einen Anteil an einem geschlossenen Fonds und hoffen so das eingesetzte Kapital inkl. Zinsen wieder zu bekommen. Häufig ist bei Schifffonds, Containerfonds, Flugzeugfonds, Waldfonds, etc. jedoch das eingesetzte Kapital weg. Man spricht hier vom grauen Kapitalmarkt.

Goldstandard

Goldstandard bedeutet die Verkünpfung des Wertes einer Währung mit dem Goldstandart des jeweiligen Landes. Bei einem reinen Goldstandard bestünde die Geldmenge eines Landes in dem Wert des genutzten Goldes.

Going-Concern-Prinzip

"Going-Concern-Prinzip" meint den Grundsatz der Unternehmensfortführung welcher im HGB geprägt wurde. Konkret wird beim Going-Concern-Prinzip bei der Bewertung eines Wirtschaftsgutes von der Unternehmensfortführung ausgegangen. es wird nicht mit den Liquidationswerten bilanziert.

H

Höchstbetrag

Der steuerliche Begriff "Höchstbetrag" ist vom steuerlichen Begriff "Freigrenze" und dem steuerlichen Begriff "Freibetrag" abzugrenzen.

Unter Höchstbetrag ist z.B. gemeint:

a) beim häuslichen Arbeitszimmer oder home office können unter Umständen höchstens 1.250 Euro pro Jahr steuermindernd in der jährlichen Steuererklärung deklariert werden. Ein höherer Betrag ist nicht möglich. Der Betrag von 1.250 Euro ist höchstens anzusetzten, bei geringeren tatsächlichen Kosten sind die geringeren Kosten anzusetzen. Ein höherer Betrag ist nicht zulässig. Der Höchstbetrag beim häuslichen Arbeitszimmer wird nicht zeitanteilig gekürzt bei nur zeitanteiliger Nutzung.

b) im Rahmen des Sonderausgabenabzuges nach § 10 EStG gibt es bei den sonsitgen Versicherungen einen Höchstbetrag. Dieser ist leider häufig schnell erreicht, sodass Versicherungsbeiträge wie Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung sich nicht mehr auswirken.

Hypothek

Hypothek kommt vom englischen Begriff mortgage und bedeutet Todespfand.

Hypotheken werden häufig zur Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt. Eine Hypothek ist ein klassisches Finanzierungsinstrument und erfreut sich gerade sehr großer Beliebtheit.

I

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG ist eine gute Möglichkeit um wirtschaftliche Verhältnisse steuerlich optimal zu nutzen. Was genau macht der Investitionsabzugsbetrag?

 

Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG ist für Unternehmer, Gewerbetreibende, Land-und Forstwirte und Freiberufler möglich. Auch ob Sie eine Bilanz § 4 Abs. 1 EStG erstellen oder die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG nutzen ist unbeachtlich.

Um in den Genuss des Investitionsabzugsbetrag ist zu kommen müssen sie jedoch Größenmerkmale unterschreiten. Diese finden Sie in § 7g Abs. 1 S. 2 EStG. So darf bei einer Bilanz das Betriebsvermögen 235.000 € nicht übersteigen. Bei Land und Forstwirten darf der Wirtschaftswert 125.000 € nicht übersteigen und bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG darf der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags 100.000 € nicht übersteigen. Sie sehen also, die Möglichkeit ist beschränkt. Dennoch, wenn diese Größenmerkmale nicht überstiegen werden ist der Investitionsabzugsbetrag in jedem Falle zu prüfen. Planen Sie die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Anlagevermögen ist alles das, was auf Dauer bestimmt ist dem Betrieb zu dienen), können Sie in Höhe von 40 % der Anschaffungs-oder Herstellungskosten Gewinn mindern abziehen. Außerdem ist eine Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG möglich, diese darf im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben der normalen Abschreibung 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.

Sie sehen also, insbesondere bei Existenzgründern oder Unternehmensgründern lohnt es sich. Diese haben in der Regel ein sich im Wachstum befindliches Unternehmen und unterschreiten deswegen die Größenklassen. Und Existenzgründer oder Unternehmensgründer haben zahlreiche Neuanschaffungen im Bereich des Anlagevermögens. Prüfen Sie daher ob dies für sie in Betracht kommt.

Gemäß neuer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Investitionsrecht nicht mehr konkret zu belegen. Dies war in der Vergangenheit häufig ein Streitthema zwischen Steuerberatern und Finanzamt, ab dem Jahr 2017 ist jedoch die Anschaffung nicht mehr im Vorfeld zu belegen.

 

J

Jahresabschluss

Jeder Kaufmann hat zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Diese Anforderung ergibt sich aus § 242 HGB und gilt für alle Kaufleute i.S.d. HGB.

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses sondern ergänzt den Jahresabschluss.

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften haben zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erstellen. Die gilt nicht, wenn die kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist.

K

Konsulat

Ein "Konsulat" ist die Behörde, in der der Konsul repräsentiert. Der Konsul stellt einen von einem anderen Staat für verwaltende Tätigkeiten abgesandten dar. Im Gegensatz zu einem Boterschafter ist der Konsul häufig nicht repräsentativ tätig. Der Konsul vertritt aber wie auch der Botschafter die Interessen des Entsenderstaates.

Für welche Angelegenheiten ist ein Konsulat zuständig? Ein Konsulat kümmert sich um Pässe und Visa. Außerdem berät ein Konsul in Aufenthalts und Rechtsfragen.

In der "Botschaft" des jeweiligen Landes gibt es häufig auch eine konsularische Vertretung.

Lesen Sie mehr in unserem Schwerpunktthema "Mitarbeiter Botschaft oder Konsult"

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) umfassen in Deutschland rund 97 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschäftigen knapp 56 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erwirtschaften rund 35,5 % aller Umsätze. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in Deutschland wichtig und sollten nicht unterschätzt werden. Beispielhaft belegt eine Studie aus dem Jahr 2000 das knapp 81 % aller Umsätze der deutschen Musik- und Spielwarenindustrie sowie 70 % der Umsätze der Druck-, Holz-, Stahl- und Leichtmetallbauindustrie in Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) generiert werden.

Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet in § 267 HGB folgende Kapitalgesellschaften:
• kleine Kapitalgesellschaften,
• mittelgroße Kapitalgesellschaften
• große Kapitalgesellschaften.
Als „Kleine Kapitalgesellschaft“ gilt eine Kapitalgesellschaft sofern sie mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet:
1. 4.840.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags;
2. 9.680.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und
3. 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
„Mittelgroße Kapitalgesellschaften“ sind solche Kapitalgesellschaften, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei oben genannten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 19.250.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags;
2. 38.500.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und
3. 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Eine Kapitalgesellschaft gilt als „Große Kapitalgesellschaft“, sofern sie mindestens zwei der drei letztgenannten Merkmale überschreitet oder wenn sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist.

Konsumentenrente (consumer surplus)

Konsumentenrente (consumer surplus) bezeichnet keine Rente. Alfred Marshall hat die Idee der Konsumentenrente (consumer surplus) hervorgebracht.

Die Konsumentenrente (consumer surplus) ist in den Wirtschaftswissenschaften ein zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie. Sie ist die Differenz zwischen dem Marktwert eines Gutes (Marktpreis) und Nutzen des Gutes (Prohibitivpreis). Dies ist ein wesentlicher Begriff in der Haushaltstheorie der mikroökonomischen Modellbildung.

Die Konsumentenrente (consumer surplus) ist die Differenz zwischen der individuellen Wertschätzung eines Gutes und dem Marktpreis. Die Konsumentenrente (consumer surplus) misst um wie viel einzelne Personen insgesamt besser gestellt werden, weil sie auf dem Markt Güter kaufen können.

 

Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) (engl. Price-Earnings-Ratio (PER) oder P/E Ratio) bezeichnet eine der wichtigsten Kennzahlen in der Bewertung von Wertpapieren. Beim KGV wird der Kurs der Aktie in Relation zu dem für den Vergleichszeitraum gegebenen bzw. zu erwarteten Gewinn gesetzt.

Kosten-Nutzen-Analyse

Die Kosten-Nutzen-Analyse ist ein Instrument um zu bestimmen, ob das Ergebnis (der Nutzen) einer Aktion deren Aufwand (die Kosten) rechtfertigt. Die Kosten-Nutzen-Analyse ist das zentrale Werkzeug der Wohlfahrtsökonomik.


Der erwartete Nutzen sowie die Kosten werden dabei häufig in Geldeinheiten gemessen um sie vergleichbar zu machen. Probleme entstehen dabei vor allem bei der Bewertung von nicht am Markt gehandelten Gütern (Menschenleben, Zeit, viele Umweltgüter etc.) sowie bei schwierig zu quantifizierenden qualitativen Nutzen (Image, Kundenzufriedenheit, Qualität, Mitarbeiterzufriedenheit, Klimaschutz etc.). Ob und wie aussagekräftig eine Kosten-Nutzen-Analyse tatsächlich ist, ist daher hoch umstritten. In jedem Falle müssen sich Unternehmer mit dem Projekt beschäfigen, wenn sie eine Kosten-Nutzen-Analyse vornehmen wollen. Und damit ist evtl. das Gelingen des Projektes bereits ein gutes Stück vorangekommen.
Häufig wird in der BWL die Kosten-Nutzen-Analyse für Schätzungen genutzt, auf deren Basis die Personal- und Ressourcenplanung sowie Angebotspreise kalkuliert werden. Auch dienen die Analysewerte zur Kontrolle, um (evtl. rechtzeitig) Planabweichungen zu erkennen. Im Rahmen von Projekten jeder Art kann die Kosten-Nutzen-Analyse Entscheidungs- und Argumentationshilfen geben. Hier geht es darum, ob ein Projekt realisierbar ist, mit welchen Mitteln beziehungsweise Methoden und welche Alternativen durchgeführt werden können.


Ein sehr anschauliches Beispiel ist die Umstellung von einem Betriebssystem auf ein anderes in einem Unternehmen. Als Kosten fallen Mitarbeiterschulungen an sowie die Zeiten, an denen Mitarbeiter aufgrund fehlender Kenntnisse nicht arbeiten oder (schwerwiegende) Probleme anrichten. Außerdem evtl. die Kosten um Daten zu portieren. Als Nutzen sind Kosteneinsparungen für Lizenzgebühren und Administratorenstunden sowie eingesparte Mitarbeiterzeiten für nun gelöste Probleme gegenzurechnen. Das Ergebnis kann somit stark beeinflusst werden und ist für mich als Steuerberaterin völlig ungenügend um eine Entscheidung zu treffen.

L

Lagebericht

Ein Lagebericht ist von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (sowie gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften) aufzustellen. Die Anforderungen an den Inhalt des Lageberichts sind in § 289 HGB geregelt. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch DRS 20. DRS 20 konkretisiert zwar grundsätzlich nur die Anforderungen an den Konzernlagebericht. Nach herrschender Meinung sind die Anforderungen aber entsprechend auf den Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses anzuwenden.

M

N

Nachfolgeberatung

Nachfolgeberatung - egal ob Sie einen Unternehmen, einen Gewerbebetrieb oder einen freien Beruf übernehmen - die Nachfolgeberatung ist für Sie als Käufer und für Sie als Verkäufer ein wichtiges und unumgängliches Instrument umd die Fortführung zu gewährleisten.

nachträgliche Anschaffungskosten

nachträgliche Anschaffungskosten - was ist der steuerliche Hintergrund? Es gibt viele Möglichkeiten nachträgliche Anschaffungskosten zu generieren.

Zumeist werden die nachträglichen Anschaffungskosten auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft geleistet. Häufig handelt es sich nicht um freiwillige Zahlungen sondern vielmehr um Zahlungen

O

Offene Gewinnausschuettung

Die offene Gewinnausschüttung meint die normale Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft an die Anteilseigner. Hierbei ist ein ordnungsgemäßer Beschluss der Organe notwendig. Die Gewinnausschüttung ist grundsätzlich dann verwirklicht, wenn der tatsächliche Vermögensabfluss auf Seiten der Kapitalgesellschaft stattgefunden hat. Ausnahme: Beim beherrschenden Gesellschafter gibt eine Fiktion des Zuflusses. Dieser hat den Abfluss im Vermögen der Kapitalgesellschaft zur Folge.

Outplacement

Als Outplacement wird häufig eine vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung bezeichnet. Diese vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung (das Outplacement) gilt Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen, und beinhaltet professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung.

Also ist die Outplacementberatung eine sehr spezielle Berufsberatung für scheidende Mitarbeiter, um diesen den Abgang aus dem Unternehmen zu erleichtern durch Vorbereitung eines beruflichen Neustartes.

Was sind die Vorteile der Outplacementberatung für das Unternehmen? Das Unternehmen hat durch ein (wertschätzendes) Outplacement für (bleibenden) Mitarbeiter ein positives Zeichen gesetzt. Und aus scheidenden Mitarbeiter werden evtl. in besseren Zeiten wieder neue Mitarbeiter.

 

Beispiel Outplacement im Bereich "Bankwesen":

Die Bank S aus München möchte aus strategischen Gründen das Privatkundengeschäft minimieren und online abwickeln. Deshalb entscheidet die Münchner Bank S sich für einen großen Stellenabbau, der aber so sozial verträglich wie möglich organisiert werden soll. Durch ein Outplacement möchte die Münchner Bank S die scheidenden Mitarbeiter möglichst nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen, sondern direkt in neue Beschäftigungen vermitteln. Die Outplacementberatung soll dies sicherstellen.

Außerdem zahlt die Bank S aus München den scheidenden Mitarbeitern eine Abfindung.

Die betroffenen Mitarbeiter haben häufig auch Fragen zu steuerlichen Sachverhalten die im Rahmen der Outplacementberatung geklärt werden müssen.

Typische steuerliche Fragen bei Abfindung und Fünftelregelung sind z.B.:

Muss ich die Abfindung voll versteuern? Wie hoch sind die Sozialabgaben auf die Abfindung? Ich habe eine Direktversicherung bzw. Pensionsfonds, soll ich diese auflösen? Wie hoch sind die Steuern und Abgaben, wenn ich die Direktversicherung oder Pensionsfonds verkaufe? Was kann ich tun um

Organschaft

Organschaft ist eine steuerliche Konstruktion. Bei einer Organschaft existiert ein Organträger und eine oder mehrere Organgesellschaft(en). Das Steuerrecht kennt folgende Organschaften

  • Körperschaftsteuerliche Organschaft
  • Gewerbesteuerliche Organschaft
  • Umsatzsteuerliche Organschaft

P

Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist gesetzlich in § 32b EStG legaldefiniert. Der Begriff Progressionsvorbehalt bedeutet dabei, dass die betreffenden Einnahmen zwar grundsätzlich steuerfrei sind, jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden. Faktisch bedeutet dies eine höhere Steuerlast im Vergleich zu steuerfreien Einkünften die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die steuerpflichtigen Einkünfte mit einem höheren Steuersatz (aufgrund des Progressionsvorbehalts) multipliziert werden.

Dem Progressionsvorbehalt unterliegen bspw.:

  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld; nicht jedoch das Landeserziehungsgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Teilweise ausländische Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommen von der inländischen Besteuerung freigestellt werden
  • Krankengeld, nicht jedoch Krankentagegelder von privaten Krankenkassen.
Privatdarlehen

Als Privatdarlehen wird die Vergaben von Kapital von Privat zu Privat (Darlehen unter Privatleuten ohne Einschaltung einer Bank) bezeichnet.

Personensteuern

Personensteuern werden auch Subjektsteuern genannt, da hierbei einzelne Personen (sog. Steuersubjekte oder Steuerpflichtige) nach bestimmten sachlichen Merkmalen besteuert werden. Beispiele für Personensteuern sind Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer, Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer.

R

Realsteuern

Die Realsteuern werden auch Objektsteuern genannt. Die Realsteuern besteuern einzelne Objekte wie z.B. die Gewerbesteuer einen Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Realsteuern. Die Gewerbesteuer ist die derzeit wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Die Landeshauptstadt München hat derzeit den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz, Münchner Gewerbebetriebe müssen daher mit der höchsten Gewerbesteuerbelastung rechnen. Die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners ist bei den Realsteuern hingegen völlig unbeachtlich. 

Rechnungsabgrenzungsposten

Existieren sowohl in der Rechnungslegung nach HGB als auch in der Steuerbilanz. Rein tatsächlich befinden sich Rechnungsabgrenzungsposten auch in einer IFRS-Bilanz, allerdings heißen sie dort nicht Rechnungsabgrenzungsposten sondern werden unter den (kurzfristigen) Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten lassen sich in aktive Rechnungsabgrenzungsposten und passive Rechnungsabgrenzungsposten unterteilen.

Rumpfgeschäftsjahr

Ein Rumpfgeschäftsjahr ist ein Geschäftsjahr mit weniger als 12 Monaten. Dies liegt insbesondere bei Unternehmensneugründungen, Unternehmensliquidationen oder auch bei Umwandlungsvorgängen vor.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in § 249 HGB definiert als ungewisse Verbindlichkeiten. Die Ungewissheit kann sich dabei sowohl auf die Höhe der Verbindlichkeit als auch auf den Zeitpunkt der Fälligkeit beziehen.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Bildung einer Rückstellung vorliegen:

  1. Es liegt am Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Belastung vor (Vermögenslast)
  2. Die Vermögenslast ist bereits am Bilanzstichtag verursacht
  3. Die Inanspruchnahme (Verpflichtung zur Zahlung) ist hinreichend Wahrscheinlich. Es müssen mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.

S

Sachsteuern

Sachsteuern werden auch Objektsteuern im weiteren Sinn genannt. Realsteuern wie z. B. Gewerbesteuer oder auch Verkehrsteuern wie z.B. Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer sind Sachsteuern. 

Schuldzinsen

Schuldzinsen können als Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen sein wenn die Schuldzinsen wirtschaftlich mit einer Einkunftsquelle in Verbindung stehen. So sind Schuldzinsen, die für Immobiliendarlehen zu leisten sind, möglicherweise als Werbungskosten bei der Vermietung oder als Werbungskosten beim häuslichen Arbeitszimmer abzugsfähig.

Schuldzinsen nach Veräußerung der Immobilie können ebenfalls steuermindernd berücksichtigt werden. Die genauen Voraussetzungen haben wir Ihnen hier zusammen gefasst.

Säumniszuschlag

Das Finanzamt verhängt Säumniszuschläge gemäß § 240 Abgabenordnung für verspätete Zahlung. Auf steuerliche Nebenleistungen wie dem Verspätungszuschlag entstehen keine Säumniszuschläge.

Ein Säumniszuschlag ist bei geringfügiger Überschreitung des Zahlungstermins (bis zu drei Tagen) nicht zu befürchten.

Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren

Als „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“ bezeichnet man die steuerlich zulässige offene Gewinnausschüttung, welche als Einlage zur Erhöhung des Nennkapitals an die Kapitalgesellschaft zurückgegeben wird. Ebenfalls unter „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“ bezeichnet man die Wiederzuführung der Ausschüttung in Form eines Gesellschafterdarlehens oder als Einlage als stiller Gesellschafter.

Steuern

Als Steuern bezeichnet man Geldleistungen, die keine direkte Gegenleistung zur Folge haben und die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen allen auferlegt werden, bei denen ein bestimmter Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistung knüpft. Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich Geldleistungen Steuern sein können, Naturalleistungen wie Sach- oder Dienstleistungen, sind keine Steuern im Sinne des Gesetzgebers. Die Steuern sind von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen aufzuerlegen, hierunter sind Bund, Länder und Gemeinden zu verstehen. Steuern sind Geldleistungen zur Erzielung von Einnahmen. Die Erzielung von Einnahmen muss nicht der Hauptzweck sein, es kann sich auch um einen Nebenzweck handeln. Die ist z.B. bei Säumniszuschlägen oder Verspätungszuschlägen der Fall, hierbei soll ein Erziehungseffekt auf den Steuerpflichtigen entstehen.

Steuerberater

Steuerberater unterstützen Steuerpflichtige in vielen Angelegenheiten:

Steuerberater erstellen Gehaltsabrechnungen, Steuerberater erstellen Gehälter, Steuerberater erstellen Gehaltsauswertungen. Das Thema "Lohn & Gehalt" ist für die meisten Unternehmer wichtig, denn wenn die monatlichen Gehaltsabrechnungen falsch, zu spät oder gar nicht kommen sind die Mitarbeiter verärgert. Und verärgerte Mitarbeiter sind Gift für das Geschäft fast jeden Unternehmens. Daher sind professionelle Lohn & Gehaltsabrechnungen vom Steuerberater wichtig. Steuerberater erstellen jedoch nicht nur die laufenden Gehaltsabrechnungen, Steuerberater beraten auch bezüglich Lohnsteueroptimierung bzw. Entgeltoptimierung.  Aber auch bei der Neueinstellung von Mitarbeitern ist der Rat des Steuerberaters gefragt wenn z.B. eine Nettolohnvereinbarung getroffen wurde oder der Arbeitgeber Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers wirtschaftlich trägt. Steuerberater erläutern dem Unternehmer jedoch auch die Personalkosten für sein Unternehmen. Denn Steuer - Wissen ist für jeden Unternehmer wichtig. Wir haben in der Steuerberater - Infothek ein Schwerpunktthema Lohn & Gehalt für Sie vorbereitet.  

Steuerberater erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen. Hierfür wird eine Buchhaltung erstellt (Finanzbuchhaltung) bei der alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Je nach Branche wird das Kassenbuch verbucht, die Bankumsätze werden elektronisch eingelesen und verbucht und die Gehaltszahlungen werden ebenfalls erfasst. Die Gehälter werden über eine gesonderte Buchungsliste erfasst, hierbei werden die Bruttogehälter sowie die Sozialversicherungsbeiträge auf die Aufwandskonten erfasst. die Verbindlichkeiten werden gesondert erfasst und die Differenz, der Saldo der Verbindlichkeiten von einem Jahr in das nächste Jahr fortgetragen.

Steuerberater erstellen auch die Entwicklung des Anlagevermögens. Anlagevermögen sind alle die Gegenstände, die auf Dauer dazu bestimmt sind dem Betrieb zu dienen. Zum Anlagevermögen eines Unternehmen gehört z.B. der Fuhrpark, Maschinen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, die Handelsbilanz und die Steuerbilanz sowie die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige.

Steuerberater stellen Steuererklärungen für Privatpersonen. Steuerberater erstellen Steuererklärungen für Unternehmer. Steuerberater erstellen Steuererklärungen für Freiberufler. Steuerberater erstellen Steuererklärungen für Selbständige.

T

Tilgungsdarlehen

Gerade im Immobilienbereich sehr beliebt ist das Tilgungsdarlehen. Beim Tilgungsdarlehen zahlt der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber einen gleich bleibend hohen Betrag als Darlehensrate. Die Darlehensrate teilt sich in einen Zinsanteil und in einen Tilgungsanteil auf. Beim Tilgungsdarlehen können monatliche oder jährliche Raten vereinbart werden.

Durch die kontinuierliche Tilgung des Tilgungsdarlehens vermindert sich die Zinslast im Zeitverlauf.

Allerdings ist auch eine Sonderform des Tilgungsdarlehens möglich, das Tilgungsdarlehen ohne Zinszahlung. Der Darlehensnehmer leistet beim Tilgungsdarlehen an den Darlehensgeber gleichbleibende Raten. Diese Raten vermindern die Darlehensschuld. Die Zinsberechnung bezieht sich auf den kontinuierlich schwindenden Darlehensbetrag. Wie beim Annuitätendarlehen bleibt beim Tilgungsdarlehen ohne Zinszahlung die monatliche / jährliche Rate gleich hoch.

Teilwert

Der Teilwert ist der Wert, welcher ein hypothetischer Erwerber beim Kauf entrichten würde. Die Feststellung des Teilwertes ist im Rahmen der Bilanzierung bestimmter Sachverhalte meist unumgänglich. Ob der festgelegte Teilwert tatsächlich realisierbar ist oder der Teilwert höher/ niedriger korrekt wäre, ist meist auslegbar.

Um einen Teilwert auch im Rahmen der Betriebsprüfung sicher zu bewerten, empfehlen wir eine aussagefähige Dokumentation.

Teilzahlungskredit bzw. Ratenkredit

Ein Teilzahlungs- oder Ratenkredit wird meist für private Konsumgüter verwendet. Diese Darlehensform ist in der Laufzeit (für max. 72 Monate) und der Kredithöhe (70.000 Euro) beschränkt.

Für die kurzfristige Finanzierung von z.B. Haushaltsgegenständen oder Urlauben ist diese Darlehensform gut geeignet.

 

U

Umlaufvermögen

Teil des Umlaufvermögens sind die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter. Hierbei handelt es sich insbesondere um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie um Erzeugnisse und Waren. Auch die Kassenbestände (Kasse und Bank) sind Teil des Umlaufvermögens.

Abschreibungen auf das Umlaufvermögen sind grundsätzlich möglich, um den steuerlich aktuellen Wert zu erhalten.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge _ Gerade aktuell klagen viele Unternehmer über einen Mangel an Nachfolgern. Wir beraten Sie zum Thema Unternehmensnachfolge. Egal ob Sie Käufer oder Verkläufer eines Unternehmens sind, wir kennen Tipps und Tricks und beraten Sie proaktiv und professionell zum Thema Nachfolge in freiem Beruf oder Unternehmen.

V

Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern werden alle die Steuern genannt, die den Gebrauch oder Verbrauch von etwas besteuern. Unter Verbrauchsteuern werden z.B. Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Teesteuer, Biersteuer oder Mineralölsteuer verstanden.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Als verdeckte Gewinnausschüttung im Sinn des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu bezeichnen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf die Höhe des Gewinns (Unterschiedsbetrages im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 EStG) auswirkt und nicht auf einen den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gesellschafterbeschluss beruht.

Die Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung im Einzelnen:

  • Vermögensminderung (z.B. Gesellschaft zahlt private Rechnungen des Gesellschafters) oder verhinderte Vermögensmehrung (Gesellschafter erlässt Kunden der Gesellschaft Rechnung aufgrund privater Verbindungen)
  • durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (nicht fremdüblich / fremder Dritter hätte anders agiert / Nicht-Gesellschafter würde andere Konditionen bekommen)
  • Gewinnauswirkung (der Gewinn der Gesellschaft wird hierdurch geschmälert bzw. ein Verlust wird erhöht)
  • kein Gesellschafterbeschluss vorhanden („verdeckt“ bedeutet meist, der Betriebsprüfer deckt den Sachverhalt im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Außenprüfung auf).
Verkehrsteuern

Verkehrsteuern knüpfen an ein Rechtsgeschäft oder auf einen wirtschaftlichen Vorgang an. Die wichtigsten Verkehrsteuern sind Umsatzsteuer bzw. Grunderwerbsteuer. Die Umsatzsteuer wie auch die Grunderwerbsteuer besteuert einen bestimmten Vorgang. Bei der Grunderwerbsteuer ist dies der Erwerb eines Grundstücks. Die Bundesländer können den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst festlegen, was unterschiedlich hohe Steuersätze nach sich zieht. Das Bundesland Bayern hat einen Steuersatz von 3,5%, das Bundesland Berlin hat einen Steuersatz von 5% Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer ist vom Erwerber bzw. Veräußerer eines Grundstücks zu leisten.

Die Umsatzsteuer (USt) wird auch Mehrwertsteuer genannt und beträgt derzeit regelmäßig 19%. Der ermäßigte Steuersatz beträgt derzeit 7%.

Das Steuersystem der Umsatzsteuer ist ein Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug.

Verwaltungsakt

Gemäß § 118 Abgabenordnung ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Gegen einen Verwaltungsakt ist der Einspruch zulässig.

Beispiele für einen Verwaltungsakt:

  • Bescheid über Einkommensteuer
  • Bescheid über Körperschaftsteuer
  • Bescheid über Gewerbesteuer
  • Bescheid über Grundsteuer
  • Bescheid über Grunderwerbsteuer

Kein Verwaltungsakt ist hingegen:

  • Prüfungsbericht im Rahmen der Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung
  • Allgemeine Regelungen wie z.B. Gesetze oder Richtlinien
  • Auskünfte und Mitteilungen seitens des Finanzamtes
  • Mahnungen gem. § 259 der Abgabenordnung
  • Wiederkehrende Zahlungsaufforderungen (z.B. für Einkommensteuer-Vorauszahlungen)
Verspätungszuschläge

Verspätungszuschläge sind eine steuerliche Nebenleistung. Verspätungszuschläge können gegenüber demjenigen festgesetzt werden, der seiner Abgabepflicht zur Steuererklärung bzw. Steueranmeldung nicht bzw. nicht fristgerecht nachkommt.

Bei der Festsetzung des Verspätungszuschläge hat das zuständige Finanzamt ein Ermessen. Das Ermessen erstreckt sich einerseits auf die Frage, ob Verspätungszuschläge festgesetzt werden (Entschließungsermessen). Andererseits erstreckt sich das Ermessen auf die Höhe der festgesetzten Verspätungszuschläge (Auswahlermessen).

Das Finanzamt darf das Ermessenswahlrecht nicht willkürlich ausüben. Dies wäre ein Fall des sog. Ermessenmissbrauchs. Die maximale Höhe des Verspätungszuschlags ist gesetzlich geregelt. Nach § 152 Abs. 2 AO darf der Verspätungszuschlag maximal 10 '% der festgesetzten Steuer und höchstens 25.000 EUR betragen.

Ein einmal festgesetzter Verspätungszuschlag kann durch einen Erlassantrag beim zuständigen Finanzamt ggf. vermindert oder vollständig aufgehoben werden.

Von den Verspätungszuschlägen abzugrenzen sind die Säumniszuschläge.

Vorbehalt der Nachprüfung

Bescheide, welche unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, können jederzeit zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden.

Vorbehaltsnießbrauch

Beim Vorbehaltsnießbrauch wird das Eigentum von einer Generation auf die nächste übertragen. Der Übergebende erhält weiter die Fruchtziehung bzw. kann das Objekt weiterhin nutzen. Der neue Eigentümer ist zumeist bis zum Ableben des Übergebenden nur Eigentümer.

Der Vorbehaltsnießbrauch ist insbesondere in der steuerlichen Beratung im Berech der Erbschafts- und Schenkungsteuer nicht zu vernachlässigen.

Um Steuern im Familienverbund zu optimieren ist jedoch der Zuwendungsnießbrauch besser geeignet, siehe auch dieses Stichwort.

W

Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsprüfer

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist sehr herausfordernd, spannend und wichtig für eine funktionierendes Wirtschaftsleben. Die Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers ist die Wirtschaftsprüfung (Prüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen nach den Rechnungslegungsstandarts). Aber auch Insolvenzverwaltung, Prüfung der Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat für einen gesellschafter, Erstellung von Gutachten. Tätigkeit als Sachverständiger, Rechtsberatung in unmittelbaren Zusammenhang mit seinen Aufgaben, allgemeine und besonere Steuerberatung, Unternehmensberatung und betriebswirtschaftliche Beratung.

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer überprüfen kritisch Sachverhalte im Steuerrecht und im Handelsrecht auf Plausibilität, Korrektheit und Ordnungsmäßigkeit. Der Beruf des Wirtschaftsprüfers hat also hauptsächlich damit zu tun Sachverhalte zu überprüfen. Im Gegenzug zum Steuerberater, der hauptsächlich Erstellend tätig ist (Steuerberater erstellen Steuererklärungen, Steuerberater erstellen Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerberater erstellen Businesspläne, Steuerberater erstellen Anträge ans Finanzamt).

Der Wirtschaftsprüfer ist jedoch Fachmann auf seinem Gebiet und dadurch bietet es sich an den Wirtschaftsprüfer um Rat zu fragen in allen anfallenden kaufmännischen Sachverhalten. Wirtschaftsprüfer geben Auskunft über kaufmännische Sachverhalte (Wirtschaftsprüfer erstellen Unternehmensbewertungen; Wirtschaftsprüfer erstellen Tragfähigkeitsbescheinigungen für Existenzgründungen; Wirtschaftsprüfer gestalten Umstrukturierungen; Wirtschaftsprüfer unterstützen bei Gründungen von Unternehmen; Wirtschaftsprüfer unterstützen bei Insolvenzen; Wirtschaftsprüfer unterstützen bei Realteilungen; Wirtschaftsprüfer unterstützen bei Erbauseinandersetzungen).

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Z

Zufluss

Der Zufluss von Einnahmen regelt im deutschen Steuerrecht in welchem Jahr eine Einnahme zu versteuern ist. Der Zufluss von Einnahmen ist im § 11 EStG geregelt. Grundsätzlich gelten Einnahmen in dem Zeitpunkt als zugeflossen, in dem der Steuerpflichtige die Verfügungsmacht hierüber erhält. 

Zufluss von Einnahmen bei Kapitalvermögen wurde im Themenschwerpunkt "Kapitalvermögen" erläutert.

Zinsersparnis

Von Zinsersparnis ist bei Arbeitgeberdarlehen häufig die Rede. Hierbei gibt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein verbilligtes Darlehen. Die "Verbilligung" wird auch Zinsersparnis genannt.

Zuwendungsnießbrauch

Zuwendungsnießbrauch bedeutet das keine Übertragung vom Eigentum vorgenommen wird. Lediglich die Einkünfte werden an eine Dritte Person abgetreten.

Am Häufigsten ist der Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen zwischen Eltern und Kindern zu vermerken. Hierbei bleibt die Immobilie weiterhin im Vermögen der Eltern. Die Eltern gestatten ihrem Kind die Vermietungseinkünfte zu erhalten.

Beim Zuwendungsnießbrauch sind folgende Arten gängig:

a) unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

b) entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

c) auf bestimmte Dauer angelegter Zuwendungsnießbrauch

d) auf unbestimmte Dauer angelegter Zuwendungsnießbrauch

 

Besonderheiten und Fallstricke beim Zuwendungsnießbrauch wurde im Themenschwerpunkt "Zuwendungsnießbrauch" erläutert.

Der Zuwendungsnießbrauch hat insbesondere in der steuerlichen Beratung für Familien große Bedeutung. Um die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu optimieren ist der Vorbehaltsnießbrauch häufig die bessere Wahl.

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