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Umsatzsteuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

Unstrittig ist, dass eine Privatperson, die sich eine Photovoltaikanlage betreibt durch den Betrieb derselben zum umsatzsteuerlichen Unternehmer wird. Die Folgen davon sind – vorbehaltlich der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerreglung, dass dieser Unternehmer Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuererklärungen abzugeben hat. Die Vorsteuer kann – sofern die Voraussetzungen, wie bspw. korrekte Rechnungsangaben hierfür vorliegen – vom im Rahmen der Voranmeldungen geltend gemacht werden. Die in Rechnung gestellte bzw. erhaltene Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 19.09.2014 ein Schreiben zur Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen verabschiedet. Schwerpunkt der Ausführungen in dem BMF-Schreiben ist die Besteuerung des Eigenverbrachs (Abschaffung des Eigenverbrauchsonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012.

Das BMF-Schreiben steht als Download zur Verfügung.

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