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Steuerberaterin Infothek Kapitalvermögen Vermietung von Frachtcontainern

Lange Zeit galt die Vermietung von Frachtcontainern als solide Geldanlage.
Frachtcontainer vermieten als Geldanlage

Marktführer war die P&R Gruppe aus München Gründwald, diese ist nun in die Insolvenz geschlittert. Und es ergeben sich viele Fragen durch die Insolvenz der P&R Container:

Wie ist die Vermietung von Frachtcontainern steuerlich zu behandeln? Muss der Verkauf der Frachtcontainer versteuert werden? Wie hoch ist die Abschreibung von Frachtcontainern? Wenn die Miete für die Container ausfällt, kann ich einen steuerlichen Verlust geltend machen? Was ist in der Steuererklärung bei der Vermietung von Frachtcontainern zu beachten?

Wie funktioniert das Modell „Frachtcontainer vermieten“?

Der Kapitalanleger kauft bzw. erwirbt einen Frachtcontainer von einem Anbieter und vermietet den Frachtcontainer wieder an den Anbieter zurück. Konditionen wie Laufzeit der Vermietung des Containers sowie Höhe der Miete wird im Voraus festgelegt. Nach Ablauf der vertraglichen Mietlaufzeit kauft der Anbieter den Container wieder vom Kapitalanleger zurück. Auch der Rückkaufwert ist im Voraus vertraglich vereinbart.

Wie ist die steuerliche Behandlung des Modells „Frachtcontainer vermieten“?

a) Erwerb von Frachtcontainern

Mit dem Erwerb eines Frachtcontainers startet die Kapitalanlage. Steuerlich beginnt hiermit die Investition.
Der Steuerpflichtige zahlt bei Erwerb den Container, die Liquidität wird weniger.

Der Gesetzgeber lässt den Kaufpreis des Containers nicht im Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten gelten. Der Kaufpreis ist auf die Nutzungsdauer des Containers zu verteilen. Es ist jährlich ein wesentlich geringerer Betrag steuermindernd zu berücksichtigen – die Abschreibung (Absetzung für Abnutzung bzw. Abschreibung).

Zusätzlich zum Kaufpreis können Nebenkosten (Anschaffungsnebenkosten) geltend gemacht werden, z.B. Fahrtkosten, Telefon, Porto, Bürobedarf.

Auch diese Anschaffungsnebenkosten sind auf die Laufzeit der Containervermietung zu verteilen und linear abzuschreiben.

Nutzungsdauer der Frachtcontainer

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Frachtcontainern beträgt 10 Jahre. Neue Container sind also über den Zeitraum von 10 Jahren linear abzuschreiben.

Gebrauchte Container werden klassifiziert nach Alter, Beschaffenheit, technischer Zustand, Wertentwicklung sowie voraussichtlicher Einsatz des Containers und die hiermit ermittelte Rest-Nutzungsdauer wird der linearen Abschreibung zugrunde gelegt.

b) Vermietung der Frachtcontainer

Die Vermietung der Frachtcontainer ist steuerlich bei Kapitalanleger als „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 3 EStG zu qualifizieren. Es handelt sich um bewegliche Wirtschaftsgüter.

Die erhaltene Miete ist grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses der Containermiete als Einnahme zu versteuern. Ausgaben (Werbungskosten) können von den Einnahmen abgezogen werden.

Als Ausgaben (Werbungskosten) können z.B. Rechts- und Beratungskosten, Bürobedarf, Porto, Telefon, Fahrtkosten in Betracht.

Weitere Werbungskosten sind z.B. Schuldzinsen, wenn der Kauf der Container mit einem Darlehen finanziert wurde.

Die Absetzung für Abnutzung bzw. Abschreibung ist in jedem Falle steuermindernd als Werbungskosten zu berücksichtig.

c)  Verkauf der Frachtcontainer (Mietbeginn ab dem 1.1.2009)

Die Veräußerung der Frachtcontainer am Ende der Mietlaufzeit (Mietbeginn ab dem 1.1.2009) unterliegt ebenfalls der Steuerpflicht. Der Gesetzgeber sieht im Veräußerungsgewinn „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG. Diese sonstigen Einkünfte sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, nicht mit der häufig wesentlich günstigeren Abgeltungsteuer.

Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns kann vom Veräußerungspreis der Buchwert des Frachtcontainers abgezogen werden. Auch die Kosten, die mit der Veräußerung im Zusammenhang stehen, können abgezogen werden.

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