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Umbau gewerblicher Immobilie in Wohnimmobilie

Erhaltungsaufwand bei Umbau einer gewerblichen Immobilie in Wohnraum

Wer derzeit eine Wohnimmobilie vermietet ist der Gewinner, nicht nur Wohnimmobilien in München und im Münchner Umland sind heiß begehrt. Gewerbliche Immobilien sind zwar derzeit ebenfalls begehrt, Wohnimmobilien sind jedoch aus Sicht des Vermieters häufig besser. Was liegt also näher als eine gewerbliche Immobilie in Wohnungen umzubauen? Das dachte sich ein Ehepaar bereits in den Jahren 2009 und 2010. Konkret wurde eine bestehende Immobilie, die bereits viele Jahre gewerblich genutzt wurde, in Wohnraum umgebaut. Einige Zwischenwände wurden versetzt, der Innenraum neu gestaltet. Die Umbaukosten wurden in der privaten Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung deklariert, als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand.

Das Finanzamt ist von der eingereichten Steuererklärung abgewichen, ein Einspruch hat kein anderes Ergebnis gebracht. Das Finanzamt war der Auffassung es handelt sich um Herstellungskosten. Diese sind mit 2% jährlich abzuschreiben. Die Steuerauswirkung ist erheblich, daher brachten die Ehegatten den Sachverhalt vor das Finanzgericht. Das Finanzgericht Münster widersprach der Ansicht des Finanzamtes. Die Richter hielten die Umbaukosten für direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwand.

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