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Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung Grundstück

Kaufpreisaufteilung Grundstück: Finanzverwaltung veröffentlicht Arbeitshilfe

Immobilienkäufer aufgepasst: Die Finanzverwaltung hat eine sinnvolle Arbeitshilfe veröffentlicht! Konkret geht es um die Aufteilung des Kaufpreises beim Immobilienerwerb in Abschreibungsbemessungsgrundlage und nicht abzugsfähigen Anteil für den Grund und Boden (Bodenanteil). Warum ist das wichtig? Der Anteil am Grund und Boden (Bodenanteil) ist nicht abzugsfähig, sprich: Ein Teil des Kaufpreises kann nicht Jahr für Jahr als Abschreibung geltend gemacht werden sondern nur bei Veräußerung des Grundstücks. Da die Liquidität jedoch sofort abfließt ist das für den Steuerpflichtigen keine schöne Sache.

Mehr noch: Als Immobilienkäufer sollte man immer im Vorfeld die potentielle Rendite aus einem Immobiliengeschäft berechnen. Hierzu gehört auch die jährliche Steuerbelastung bei vermieteten Immobilien. Und hiermit sind wir bei der Abschreibung, der Abschreibungsbemessungsgrundlage und der Kaufpreisaufteilung beim Erwerb eines bebauten Grundstücks zum Zwecke der Fremdvermietung.

Interessierte Immobilienkäufer finden den hilfreichen Kaufpreisaufteilungsrechner der Finanzverwaltung hier:

bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2018-03-28-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

Weitere Hinweise zum Kaupreis-Aufteilungsrechner der Finanzverwaltung finden Sie in der Steuerberater-Infothek unter dem Stichwort „Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung Grundstück“

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