Steuerlich relevante Urteile
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige, nun ist es soweit, die Corona Finanzhilfen können beantragt werden. Wir als Steuerberater sind sowohl fachlich wie auch rechtlich als kompetenter Ansprechpartner für Sie im Einsatz.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Finanzhilfen und leiten die Antragstellung für Sie in die Wege.
Die Konditionen für die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige wurden, das darf man sagen, in den letzten Tagen noch einmal ordentlich nachgebessert. Die aktuellen Konditionen helfen tatsächlich sehr weiter, da insbesondere nicht mehr notwendig eine direkte oder indirekte Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss.
Nunmehr können alle Unternehmen von der Überbrückungshilfe III profitieren, die einen Umsatzeinbruch von mehr wie 30% im Vorjahresvergleich für einen frei wählbaren Zeitraum hinnehmen mussten.
Die Überbrückungshilfe III beinhaltet auch Kosten wie einen Wertverlust unverkäuflicher oder saisonaler Waren sowie Investitionen in baulich Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten. Auch die Investition in Digitalisierung wird bezuschusst.
Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!
Nachträgliche Anschaffungskosten zum § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei Beteiligung von über 1% am Kapital innerhalb der letzten 5 Jahre) - Das Bundesministerium für Finanzen hat ein neues Schreiben hierzu herausgegeben.
Weiterlesen … Nachträgliche Anschaffungskosten zum § 17 EStG
Bei digitalen Belege denken die meisten Unternehmer und deren Steuerberater zuerst: Okay, da ist Unternehmen online von der DATEV gemeint.
Ja, klar. DATEV Unternehmen online nutzen wir auch häufig. Aber auch die Nutzung eines Programms wie DATEV Unternehmen online garantiert Ihnen nicht, dass Ihre Buchhaltungsbelege optimal eingesetzt werden.
Im Gegenteil: Wer Papierbelege monatlich scannen und umständlich im DATEV Unternehmen online einstellen muss wird davon bald genug haben und die Digitalisierung verfluchen.
Dabei geht es auch anders!
Wir als Steuerberater in München beraten unsere Mandanten umfangreich zum Thema „Digitalisierung nutzen und Kosten bei der Büro-Organisation einsparen“ und „Achtsamkeit im Büroalltag schont die Umwelt und Ihre Finanzen“.
Hierbei geben wir als Steuerberater Experten Tipps welche Belege digital erzeugt werden können und wie das Kosten einspart.
Lesen Sie mehr zum Thema „Vereinfachen Sie Ihre Buchhaltung durch Digitalisierung der Buchhaltungsbelege“
Wird eine Immobilie angeschafft wird diese häufig (zumindest teilweise) fremdfinanziert. Das Immobiliendarlehen ist häufig auf einen langen Zeitraum ausgelegt und die Tilgung erfolgt ebenfalls häufig nur in sehr geringem Maße. Die sich aus dem Darlehen ergebenden Schuldzinsen können steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Immobilie zur Einkunftserzielung genutzt wird.
Was passiert aber, wenn die Immobilie veräußert wird bevor das Darlehen getilgt wurde? Können die Schuldzinsen für das Immobiliendarlehen dennoch steuermindernd berücksichtigt werden?
In unserer Steuerinfothek finden Sie eine ausführliche Erklärung zum Thema "Schuldzinsen nach Veräußerung der Immobilie".