Überbrückunghilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige
Wir beantragen die Corona - Finanzhilfen für Sie - zuverlässig und kompetet!
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige, nun ist es soweit, die Corona Finanzhilfen können beantragt werden. Wir als Steuerberater sind sowohl fachlich wie auch rechtlich als kompetenter Ansprechpartner für Sie im Einsatz.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Finanzhilfen und leiten die Antragstellung für Sie in die Wege.
Die Konditionen für die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige wurden, das darf man sagen, in den letzten Tagen noch einmal ordentlich nachgebessert. Die aktuellen Konditionen helfen tatsächlich sehr weiter, da insbesondere nicht mehr notwendig eine direkte oder indirekte Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss.
Nunmehr können alle Unternehmen von der Überbrückungshilfe III profitieren, die einen Umsatzeinbruch von mehr wie 30% im Vorjahresvergleich für einen frei wählbaren Zeitraum hinnehmen mussten.
Die Überbrückungshilfe III beinhaltet auch Kosten wie einen Wertverlust unverkäuflicher oder saisonaler Waren sowie Investitionen in baulich Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten. Auch die Investition in Digitalisierung wird bezuschusst.
Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!