Steuerberaterin Infothek Gründungsberatung Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
Aus meiner Sicht sollte eine Unternehmensform nicht ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Es sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen.
Faktoren bei der Rechtsformwahl
So bietet bspw. eine GmbH den Vorteil einer Haftungsbeschränkung. Die GmbH ist grundsätzlich ein eigenes Steuersubjekt und unterliegt sowohl der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer. Ausnahmen ergeben sich, wenn die Gesellschaft als gemeinnützige Organisation anerkannt ist.
Eine Haftungsbeschränkung kann auch mit einer GmbH & Co. KG erreicht werden. Bei dieser Konstellation sind zwei Gesellschaften erforderlich. Zum einen die Kommanditgesellschaft, zum anderen die GmbH. Die operativ tätige Gesellschaft ist die Kommanditgesellschaft. Die GmbH nimmt die Komplementärstellung (=Vollhafter) ein. Sie als natürliche Person sind als Kommanditist an der Kommanditgesellschaft beteiligt.
Der Nachteil einer solchen Konstellation ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand. So müssen bspw. zwei Gesellschaften gegründet und im weiteren Verlauf auch aufrechterhalten werden (Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Publizität). Der Vorteil einer GmbH & Co. KG aus steuerlicher Sicht liegt in der transparenten Besteuerung. Dies führt häufig zu einer geringeren effektiven Steuerbelastung.
Der Nachteil einer Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl ist stets, dass dadurch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt ist. Denn Kapitalgesellschaften und auch eine GmbH & Co. KG sind zur Publizität verpflichtet. Dies bedeutet, dass der Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt werden muss. Kleinstkapitalgesellschaften haben die Möglichkeit, nur die Bilanz zu hinterlegen. Weitere Informationen zur Publizität und Bilanzierung von Kleinstkapitalgesellschaften finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Steuerrechner – Rechtsformvergleich
Es lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen, welche Rechtsform aus steuerliche Sicht die vorteilhafteste ist. Dies hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Die steuerliche Vorteilhaftigkeit ändert sich häufig sehr schnell, wenn zu Beginn der Tätigkeit Anlaufverluste entstehen, mittelfristig mit einer teilweisen Anteilsveräußerung an einen anderen Gesellschafter geplant wird oder Ähnliches.
In der Anlage finden Sie ein kleines Berechnungsprogramm in Excel, wonach eine Vergleichsrechnung der Steuerbelastung zwischen einer Kapitalgesellschaft wie bspw. einer GmbH und einem Einzelunternehmen möglich ist.
Das Berechnungsprogramm basiert auf folgenden Annahmen:
- Einzelveranlagung in der Einkommensteuererklärung; beim Splittingverfahren (Ehepartner) ändern sich die Werte
- Aus Vereinfachungsgründen keine Berücksichtigung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, etc.
- Aus Vereinfachungsgründen keine Berücksichtigung von Kirchensteuer
- Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rechtslage des Jahres 2016
- Es sind die steuerlichen Anforderungen hinsichtlich der Angemessenheit des Gehalts des Gesellschafter-Geschäftsführers zu beachten.
- Bei der Vergleichsberechnung GmbH und Einzelunternehmen handelt es sich um eine Näherungsrechnung. Diese soll einen ersten Eindruck von der effektiven Steuerlast der jeweiligen Rechtsform vermitteln. Das Berechnungsformular kann keine individuelle steuerliche Beratung ersetzen.
Beachten Sie folgendes für die Eingabe:
- Die Datei können Sie vollständig frei verwenden. Diese ist nicht urheberrechtlich geschützt
- Sie brauchen nur die grün markierten Zellen auszufüllen, alles andere berechnet sich von selbst
- Alle anderen Zellen können Sie bei Bedarf abändern.
- Den Gewerbesteuer-Hebesatz erfahren Sie von Ihrer Gemeinde.