Als Outplacement wird häufig eine vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung bezeichnet. Diese vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung (das Outplacement) gilt Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen, und beinhaltet professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung.
Also ist die Outplacementberatung eine sehr spezielle Berufsberatung für scheidende Mitarbeiter, um diesen den Abgang aus dem Unternehmen zu erleichtern durch Vorbereitung eines beruflichen Neustartes.
Was sind die Vorteile der Outplacementberatung für das Unternehmen? Das Unternehmen hat durch ein (wertschätzendes) Outplacement für (bleibenden) Mitarbeiter ein positives Zeichen gesetzt. Und aus scheidenden Mitarbeiter werden evtl. in besseren Zeiten wieder neue Mitarbeiter.
Beispiel Outplacement im Bereich "Bankwesen":
Die Bank S aus München möchte aus strategischen Gründen das Privatkundengeschäft minimieren und online abwickeln. Deshalb entscheidet die Münchner Bank S sich für einen großen Stellenabbau, der aber so sozial verträglich wie möglich organisiert werden soll. Durch ein Outplacement möchte die Münchner Bank S die scheidenden Mitarbeiter möglichst nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen, sondern direkt in neue Beschäftigungen vermitteln. Die Outplacementberatung soll dies sicherstellen.
Außerdem zahlt die Bank S aus München den scheidenden Mitarbeitern eine Abfindung.
Die betroffenen Mitarbeiter haben häufig auch Fragen zu steuerlichen Sachverhalten die im Rahmen der Outplacementberatung geklärt werden müssen.
Typische steuerliche Fragen bei Abfindung und Fünftelregelung sind z.B.:
Muss ich die Abfindung voll versteuern? Wie hoch sind die Sozialabgaben auf die Abfindung? Ich habe eine Direktversicherung bzw. Pensionsfonds, soll ich diese auflösen? Wie hoch sind die Steuern und Abgaben, wenn ich die Direktversicherung oder Pensionsfonds verkaufe? Was kann ich tun um